Linker Besuch bei der Kanzlerin und ein Friedensplan
Gründe für die Unterbringung in der Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Die Linke weiterhin unklar – Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde nicht gefährdet
Von Andreas Klamm-Sabaot
Neurupin / Berlin. 28. Oktober 2010. Ein politischer Friedens-Aktivist und ehemaliger Medien-Politischer Sprecher der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern besuchte zu Beginn der Woche zum zweiten Mal Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) auf deren Wochenend-Grundstück. Christian J. hat Angela Merkel einen Brief und einen Friedensplan für den Nahen Osten übergeben und nach der außergewöhnlichen Visite das Privatanwesen der Regierungschefin friedlich verlassen. Die Polizei beobachtete die Ereignisse und ließ es zu, dass der Mann friedlich ohne Zwischenfälle das Grundstück der Regierungschefin verlassen konnte.
Beim Landeskriminalamt (LKA) wurde der ehemalige Politiker (bis September 2009), der im Sommer 2009 noch für die Kommunal-Wahlen in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 kandidierte, zur Fahndung ausgeschrieben und im Anschluss an die Aktion für Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten und in der Welt in eine Einrichtung der offenen Psychiatrie gebracht. Der ehemalige Medien-politische Sprecher wird nach Berichten mehrerer Zeitungen in der Einrichtung mit Medikamenten behandelt.
Die genauen Hintergründe für die Unterbringung in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Partei Die Linke sind weiterhin nicht näher bekannt. Christian J., ein politischer Friedens-Aktivist, ehemaliges Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern und ehemalige Medien-politische Sprecher seiner Partei hatte insgesamt viermal versucht Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Brief und einen Friedens-Plan für den Nahen Osten zu überreichen. Dies ist ihm zu Beginn der Woche gelungen.
Daraufhin wurde Christian J., der als wissenschaftlicher Bibliothekar in Stralsund und freier Journalist tätig war, von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) im Rahmen einer Fahndung festgenommen und in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie untergebracht. Medien-Berichten zufolge, wird der politische Friedens-Aktivist mit Psychopharmaka behandelt, da er angeblich einen „verwirrten Eindruck“ gemacht habe. Deutschland ist der drittgrößte Waffen-Exporteur der Welt. Daher wird das Engagement des ehemaligen Linken-Politiker für Frieden in der Welt und im Nahen Osten als „ungewöhnlich“ wahrgenommen und beschrieben. Weshalb der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei Die Linke darauf hoffte, dass sich die deutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel für einen Friedensplan für den Nahen Osten interessieren könnte, ist zur Zeit nicht bekannt. Eine Umsetzung eines Friedensplanes im Nahen Osten könnte immerhin den wirtschaftlichen Interessen deutscher Waffen-Lobbyisten entgehen stehen. Bekanntlich lassen sich nachhaltige und effiziente Waffengeschäfte nur in Krisen- und Kriegs-Regionen mit Erfolg realisieren. Es ist kein Geheimnis, dass daher die Devise für internationale Waffengeschäfte in der logischen Schlussfolgerung lautet: Ja, keinen Frieden zulassen, weil sonst die Waffen-Industrie mit Umsatz-Einbußen rechnen müsste.
Mit der Überbringung eines Briefes und eines Friedensplanes für den Nahen Osten, der für die Krisen-erschütterte Region eine Zwei-Staaten-Regelung, mitunter als ein Teil des Konzepts vorsieht, hat sich der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei die Linke, Christian J., nach deutscher Rechtsprechung normalerweise keiner Straftat schuldig gemacht. Allerdings fand in den Berichten am Dienstag und Mittwoch einiger Boulevard Zeitungen eine „mediale Vorverurteilung“ des ehemaligen Politikers der Partei Die Linke, statt. In den Titeln einiger Boulevard Zeitungen wurde der langjährige aktive Friedensaktivist als so wörtlich „Irrer Stalker dargestellt, der mit der Übergabe der Briefe und des Friedensplanes Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfolgt habe“. Während das Schreiben und Überbringen von Briefen und Friedens-Plänen an eine deutsche Bundeskanzlerin normalerweise in Deutschland nicht unter Strafe steht, handelt es sich bei Stalking oder „Nachstellung“ um eine Straftat, die eine Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten bis zu zehn Jahren in Deutschland zur Folge haben kann. Die sogenannte „Nachstellung“, geregelt im Paragraph 238 des Strafgesetzbuches, stellt in Deutschland seit dem Jahr 2007 ein Straftatbestand dar.
Wenn ein Politiker der Partei Die Linke eine Politikerin der CDU, in der konkreten Situation, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, besucht und ihr Briefe überreicht, wurde dies bislang in Deutschland nicht als Straftat im öffentlichen Meinungs-Verständnis wahrgenommen. Kaum eine Redaktion würde einem solchem Ereignis normalerweise Aufmerksamkeit schenken. Doch die Schlagzeilen um einen angeblichen „irren Stalker, der die Bundeskanzlerin verfolgt“, haben sich innerhalb von Stunden wie ein Lauffeuer weltweit verbreitet. Über die politische Tätigkeit des ehemaligen Kommunal-Politikers der Partei Die Linke wurde unterdessen nicht oder nur sehr wenig berichtet. Der Mann war Medien-politischer Sprecher seiner Partei bis Herbst 2009 und ist seit Jahren als Friedens-politischer Aktivist öffentlich für sein friedfertiges Engagement bekannt. Dass die Kandidatur des ehemaligen Politikers für die Partei Die Linke den deutschen Staatssicherheits-Kräften entgangen sein könnte ist wenig wahrscheinlich. Bei den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 handelte es sich um öffentlich und ordnungsgemäß angemeldete Wahlen und nicht um ein geheimes Event. Die Fotos und Informationen zur politischen, Medien- und Friedens-Politischen Tätigkeit des ehemaligen Politikers sind noch heute vielerorts im Internet und auch in Berichten von Tageszeitungen zu finden.
Vermutlich hätte eine Kurz-Recherche der Staatssicherheits-Kräfte und von Journalisten im Internet und in Tageszeitungen den Ermittlern aufschlussreiche und umfassende Erkenntnisse über das Engagement des Medien-politischen Sprechers schnell, unbürokratisch und unkompliziert liefern können.
Christian J. kandidierte bei den Kommunal-Wahlen im Jahr 2009 in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 für die Partei Die Linke. Er war Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke und zudem Medien-politischer Sprecher seiner Partei. Seit dem Jugoslawien-Konflikt wirke Christian J. als politischer Friedens-Aktivist und sei zudem auch bei der internationalen Organisation Attac aktiv. Auf Anfrage der Redaktion der internationalen Nachrichtenagentur 3mnews.org bestätigte ein Sprecher des Landesverbandes der Partei Die Linke, am Mittwoch, dass Christian J., weiterhin Mitglied der Partei ist und seit „vielen Jahren friedlich voller Idealismus für den Frieden in dieser Welt erfüllt“ engagiert sei.
Christian J. setze sich seit mehreren Jahren vor allem für den Frieden zwischen den drei großen Welt-Religionen und für den Frieden im Nahen Osten „immer friedlich ein.“, ergänzte der Politiker der Partei Die Linke. “Das Eindringen in die Privatsphäre der Kanzlerin“, bewertete der Sprecher als „wenig geeignetes Mittel zur Überbringung von Friedensplänen“. Seine politische Karriere habe der politische Friedens-Aktivist als Mitglied der WASG intensiviert. Mit der Fusion der unterschiedlichen Strömungen und Parteien aus WASG und PDS im Jahr 2007 wurde Christian J. Mitglied der Partei Die Linke. Aus privaten Gründen und wegen „unterschiedlicher Auffassungen in der Führung des Wahlkampfes“ sei der ehemalige Linke-Politiker im Herbst 2009 von seinen Ämtern im Landesvorstand der Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern zurückgetreten. Als Mitglied blieb Christian J. seiner Partei Die Linke weiterhin treu. Der Politiker der Die Linke, der das friedliche Engagement seines Partei-Genossen bestätigte, bezeichnete sich selbst als gläubigen Atheisten, der jedoch auch weiß, dass es für das Engagement des politischen Friedensaktivisten Christian J. auch Glaubensgründe gibt.
Der ehemalige Medien-politische Sprecher Christian J. ist öffentlich auch für das Bekenntnis seines christlichen Glaubens bekannt, der auch seine Verpflichtung für den Frieden in der Welt zu wirken, als bekennender Protestant sehe. Der Berliner Zeitung in einem Bericht in der Mittwochs-Ausgabe sagte Christian J. aus Mecklenburg: „Da auf mein Klingeln an der Tür niemand geöffnet hat, bin ich in den Garten gegangen, wo ich die Kanzlerin antraf, die gerade ein Telefonat führte. Ich habe ihr einen Brief übergeben und bin dann wieder gegangen.“ Es ist dem Mann zweimal gelungen, auf das Wochenendgrundstück von Bundeskanzlerin Merkel in der brandenburgischen Uckermark zu gelangen. Bei einem Versuch die Kanzlerin persönlich in Berlin zu sprechen, wurde der ehemalige Medien-politische Sprecher der Die Linke von der Polizei in Berlin abgewiesen. Nach seiner Visite bei der Bundeskanzlerin auf deren Wochenend-Domizil habe ihn die Polizei beobachtet und ihn nicht aufgehalten, das Anwesen der Kanzlerin zu verlassen. Er habe die Kanzlerin ein zweites Mal besucht, nachdem diese auf seinen Brief nicht geantwortet habe.
Der politische Friedensaktivist der Die Linke habe noch vor seinem Besuch, am Dienstag vor einer Woche mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter auch Ruprecht Polenz (CDU), den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, in Kenntnis gesetzt, dass er plane Angela Merkel ein zweites Mal persönlich zu besuchen. Die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper bestätigte unterdessen am Mittwoch, dass gegen den ehemaligen Medien-politischen Sprecher der Die Linke Mecklenburg-Vorpommern nicht ermittelt werde. Den Vorwurf „ein Stalker zu sein“, hat der politische Friedens-Aktivist als falsch und nicht zutreffend zurückgewiesen. Nicht bekannt ist derzeit, für welchen Zeitraum sich der ehemalige Medien-politische Sprecher in der Psychiatrie aufgrund seines Friedens-politischen Engagements „behandeln lassen muss“ – als gläubiger und bekennender Mensch des christlichen Glaubens bleibt ihm die Hoffnung auf die Erfüllung der Zusagen im Psalm 85, Verse 9 bis 13: “Doch ist ja seine Hilfe nahe denen, die ihn fürchten, daß in unserm Lande Ehre wohne; daß Güte und Treue einander begegnen, Gerechtigkeit und Friede sich küssen; daß Treue auf der Erde wachse und Gerechtigkeit vom Himmel schaue; daß uns auch der HERR Gutes tue und unser Land sein Gewächs gebe; daß Gerechtigkeit weiter vor ihm bleibe und im Schwange gehe.“
Juristisch betrachtet gilt zunächst die Unschulds-Vermutung für den ehemaligen Die Linke-Politiker Christian J. aus Mecklenburg auf der Grundlage internationaler und nationaler Rechte, auch nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Artikel 11 wird garantiert
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Die Chance auf ein faires, ordentliches und öffentliches Gerichts-Verfahren wurde dem Frieden-Aktivisten allerdings bereits durch die „mediale Vorverurteilung als angeblich irrer Stalker“ in Deutschland genommen.
Der Mann ist zwar kein Mitglied der CDU, weil er immer noch Mitglied der Partei Die Linke ist, doch nach internationalem Recht, dürfen sich auch Mitglieder der Partei Die Linke oder weiterer Parteien in Deutschland in Politik und für Frieden engagieren. Im Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird garantiert:
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Ein Mitgliedschaft in einer Partei zur Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes ist für die Menschen eines Landes nicht zwingend erforderlich, garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm im Internet zu lesen.
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