Schwangere Natalie F. aus Berlin:
Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen
Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo - „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ - Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage
Von Andreas Klamm - Sabaot
Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.
Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.
Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“
Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“
Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm - Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.
Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“
Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.
Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm - Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.
Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.
Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“
Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“
Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm....Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)...falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.
Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“
Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland...“
Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.
Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“
Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.
Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.
Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.
Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.
Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen
Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.
Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .
Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.
Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .
Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.
Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.
Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..
Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.
Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.
Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter
Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.
Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.
Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?
Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“
Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer
Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“
Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht
Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org
Weitere Berichte und Informationen folgen.
(* ...) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.
Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. - Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
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Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Jahrgang Nr. 22, est. 1986. British Newsflash Magazine est. 1986. Special Edition, in der UMFRAGEN durchgeführt werden. Herausgeber, Verleger, Gründer von British Newsflash Magazine ist der Journalist Andreas Klamm.
Sonntag, 1. November 2009
Dienstag, 27. Oktober 2009
Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland
Zeugen bestätigen Notlage:
Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland
Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich
Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.
Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.
Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.
„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.
Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“
Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.
Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“
Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.
Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.
Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.
Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.
An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“
Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.
Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.
Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?
Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“
Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“
Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.
Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.
Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland
Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich
Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.
Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.
Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.
„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.
Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“
Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.
Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“
Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.
Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.
Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.
Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”
Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.
An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“
Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.
Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.
Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?
Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“
Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“
Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.
Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.
Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.
Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:
“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
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Auszüge aus den Gesetzen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Sonntag, 4. Oktober 2009
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium
Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:
Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium
Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.
Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.
Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.
Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.
In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.
Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.
Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.
Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.
Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.
Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.
Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.
Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.
Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.
Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.
Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.
Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“
Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.
In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”
Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.
Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“
Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.
Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.
Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.
Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.
„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.
Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.
ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN) BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN
Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.
Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
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email: andreasklamm@hotmail.com
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http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Gesetzliche Grundlagen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948
Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -
Leistungen der Sozialhilfe
§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]
Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium
Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen
Von Andreas Klamm-Sabaot
Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.
Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.
Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.
Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.
In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.
Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.
Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.
Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.
Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.
Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.
Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.
Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.
Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.
Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.
Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.
Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“
Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.
In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”
Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.
Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“
Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.
Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.
Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.
Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.
„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.
Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.
ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN) BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN
Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.
Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.
Presse- und Medien-Anfragen:
John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
Gesetzliche Grundlagen:
§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948
Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -
Leistungen der Sozialhilfe
§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]
Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Sonntag, 27. September 2009
Bundeswahlleiter: „Wahlen wesentliches Grundrecht der Demokratie“
Bundeswahlleiter: „Wahlen wesentliches Grundrecht der Demokratie“
Menschen sollten Wählen gehen – Wahlbeteiligung geringer als 2005
Berlin. (and). 27. September 2009. Von 8 Uhr bis 18.00 Uhr haben heute die Wahllokale geöffnet. Rund 62,2 Millionen wahlberechtige Menschen wählen die neue Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestag. Bundeswahlleiter Röderich Egeler ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Wahl teilzunehmen.
Der Bundeswahlleiter erklärte: “Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch. Sie können so Einfluss auf künftige politische Entscheidungen in Deutschland nehmen, die Sie persönlich, aber auch uns alle gemeinsam betreffen.”
Ernsten Einschätzungen und Hochrechnungen zufolge ist die Wahlbeteiligung in einigen Bundesländern geringer als im Jahr 2005, in anderen Ländern etwa auf dem Stand von 2005. Im Jahr 2005 lag die Wahlbeteiligung bei rund 77.4 Prozent der wahlberechtigten Menschen.
Angela Merkel gab in Begleitung ihres Ehegatten Joachim Sauer ihre Stimme in Berlin gegen 14.00 Uhr ab.
Menschen sollten Wählen gehen – Wahlbeteiligung geringer als 2005
Berlin. (and). 27. September 2009. Von 8 Uhr bis 18.00 Uhr haben heute die Wahllokale geöffnet. Rund 62,2 Millionen wahlberechtige Menschen wählen die neue Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestag. Bundeswahlleiter Röderich Egeler ruft alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, an der Wahl teilzunehmen.
Der Bundeswahlleiter erklärte: “Mit Ihrer Stimmabgabe machen Sie von einem wesentlichen Grundrecht unserer Demokratie Gebrauch. Sie können so Einfluss auf künftige politische Entscheidungen in Deutschland nehmen, die Sie persönlich, aber auch uns alle gemeinsam betreffen.”
Ernsten Einschätzungen und Hochrechnungen zufolge ist die Wahlbeteiligung in einigen Bundesländern geringer als im Jahr 2005, in anderen Ländern etwa auf dem Stand von 2005. Im Jahr 2005 lag die Wahlbeteiligung bei rund 77.4 Prozent der wahlberechtigten Menschen.
Angela Merkel gab in Begleitung ihres Ehegatten Joachim Sauer ihre Stimme in Berlin gegen 14.00 Uhr ab.
Menschenrechts-Reporter testen Verhalten von Parteien zu während und nach den Wahlen
Drei Tage-Wach-Grüne Team im Dauer-Einsatz um Wählerstimmen:
Menschenrechts-Reporter testen Verhalten von Parteien zu während und nach den Wahlen
Mehr als 10.000 Fragen rund um die Uhr
Berlin. (and). 27. September 2009. Menschenrechts-Reporter des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter (www.radiotvinfo.org) testen zur Zeit das Verhalten von Parteien und deren Mitglieder im Wahlkampf-Endspurt und am Wahl-Tag.
Mit einer kreativen Idee ist die Partei Bündnis 90 – Die Grünen aufgefallen. Die Grünen kämpfen um jede einzelne Wählerstimme und versuchen noch unentschlossene Wähler und Wählerinnen für die Zweitstimme zu gewinnen. Bei www.dreitagewach.gruene.de werden mittels Live-email-Chat Fragen zum zur Politik und dem Partei-Programm der Partei beantwortet.
Um 6.03 Uhr am Sonntag wurde die Marke von 10.000 Fragen erreicht. Die Antworten erfolgen in der Regel in kurzen Zeitabständen.
„Das junge Wahl-Kampf Team von 3-Tage Wach – Grüne ist freundlich und hilfsbereit. Wir mussten von einer Vielzahl von Fragen erfreulicherweise nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Unsere geschätzte Kollegin, die Autorin, Musikerin, Komponistin, Künstlerin und Expertin der Angelogie (Lehre von den Engeln) Christiane Philipp, Herausgeberin von www.die-engelsburg.de und dem Blog zur Engelsburg bei www.johnbaptistmission.org/engelsburg hat auf eine fundierte Antwort zu den bis heute nicht genau geklärten Umständen über den Tod der Grünen-Politiker Petra Kelly gehofft. Leider erhielt die Autorin als Antwort das Wort „Löschen“. Eine unbefriedigende Antwort. Die Grünen können nur stark sein, wenn diese auch mit kritischen Fragen von kritischen, investigativen Autoren und Journalisten leben können. Erfreulicherweise mussten wir nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Die kritischen Stimmen kritischer Journalisten, Beobachter und Autoren sind für Deutschland für Demokratie und in historischer Verantwortung von besonderer Bedeutung. Sonst ist die Leistung des Grünen-Teams, das rund um die Uhr Fragen zur Politik beantwortet ohne Zweifel ein ganz beachtliches Angebot und eine besondere Leistung, die ausbaufähig ist. Wir danken dem Drei-Tage-Wach-Team von Bündnis 90 – Grüne.“, erkärte ein Sprecher von Liberty Peace NOW! Human Rights Reporters.
Fragen können bei http://www.dreitagewach.gruene.de eingereicht werden. Die jungen Wahlkämpfer und Wahkämpferinnen der Grünen können mittels Livestream im Internet bei der Arbeit beobachtet werden.
Petra Kelly (29 November 1947 – 1 October 1992) war Gründungs-Mitglied der Partei die Grünen , Bundestags-Abgeordnete von 1983 bis 1990 und eine Verehrerin von Martin Luther King, Jr. .
Die engagierte und couragierte Politikerin wurde mit dem Right Livelihood Award, bekannt auch als Alternativer Nobel-Preis ausgezeichnet. Ihr Freund der Dalai Lama bezeichnete Petra Kelly als eine besonders „einfühlsame Politikerin, die sich in ganz besondere Weise für unterdrückte und verfolgte Menschen engagierte. Ihr Geist und ihre Vertretung für die menschliche Solidarität und ihre Fürsorge beeinflusst und inspiriert viele Menschen noch heute und ermutige noch heute Menschen dem Beispiel des Handels der beliebten Spitzen-Politikerin zu folgen.“
Im Jahr 1992 wurde die beliebte Politikerin aus bis heute nicht näher geklärten Umständen ermordet.
„Die Aktion 3-Tage Wach ist ein gutes Beispiel für die aktive und interaktive Partizipation unentschlossener Wähler und Wählerinnen und politisch interessierter Menschen. Das Konzept ist ein gutes Angebot um Menschen aller Altersgruppen für Politik zu interessieren.“, ergänzte ein Menschenrechts-Reporter von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters.
Die Partei Bündnis 90/Grüne hofft auf ein gute Wahl-Ergebnisse mit Wählerstimmen im zweistelligen Bereich. Ziel der Partei ist es „drittstärkste Kraft“ im Bundestag zu werden.
Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.
Menschenrechts-Reporter testen Verhalten von Parteien zu während und nach den Wahlen
Mehr als 10.000 Fragen rund um die Uhr
Berlin. (and). 27. September 2009. Menschenrechts-Reporter des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporter (www.radiotvinfo.org) testen zur Zeit das Verhalten von Parteien und deren Mitglieder im Wahlkampf-Endspurt und am Wahl-Tag.
Mit einer kreativen Idee ist die Partei Bündnis 90 – Die Grünen aufgefallen. Die Grünen kämpfen um jede einzelne Wählerstimme und versuchen noch unentschlossene Wähler und Wählerinnen für die Zweitstimme zu gewinnen. Bei www.dreitagewach.gruene.de werden mittels Live-email-Chat Fragen zum zur Politik und dem Partei-Programm der Partei beantwortet.
Um 6.03 Uhr am Sonntag wurde die Marke von 10.000 Fragen erreicht. Die Antworten erfolgen in der Regel in kurzen Zeitabständen.
„Das junge Wahl-Kampf Team von 3-Tage Wach – Grüne ist freundlich und hilfsbereit. Wir mussten von einer Vielzahl von Fragen erfreulicherweise nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Unsere geschätzte Kollegin, die Autorin, Musikerin, Komponistin, Künstlerin und Expertin der Angelogie (Lehre von den Engeln) Christiane Philipp, Herausgeberin von www.die-engelsburg.de und dem Blog zur Engelsburg bei www.johnbaptistmission.org/engelsburg hat auf eine fundierte Antwort zu den bis heute nicht genau geklärten Umständen über den Tod der Grünen-Politiker Petra Kelly gehofft. Leider erhielt die Autorin als Antwort das Wort „Löschen“. Eine unbefriedigende Antwort. Die Grünen können nur stark sein, wenn diese auch mit kritischen Fragen von kritischen, investigativen Autoren und Journalisten leben können. Erfreulicherweise mussten wir nur einen Fall von Zensur dokumentieren. Die kritischen Stimmen kritischer Journalisten, Beobachter und Autoren sind für Deutschland für Demokratie und in historischer Verantwortung von besonderer Bedeutung. Sonst ist die Leistung des Grünen-Teams, das rund um die Uhr Fragen zur Politik beantwortet ohne Zweifel ein ganz beachtliches Angebot und eine besondere Leistung, die ausbaufähig ist. Wir danken dem Drei-Tage-Wach-Team von Bündnis 90 – Grüne.“, erkärte ein Sprecher von Liberty Peace NOW! Human Rights Reporters.
Fragen können bei http://www.dreitagewach.gruene.de eingereicht werden. Die jungen Wahlkämpfer und Wahkämpferinnen der Grünen können mittels Livestream im Internet bei der Arbeit beobachtet werden.
Petra Kelly (29 November 1947 – 1 October 1992) war Gründungs-Mitglied der Partei die Grünen , Bundestags-Abgeordnete von 1983 bis 1990 und eine Verehrerin von Martin Luther King, Jr. .
Die engagierte und couragierte Politikerin wurde mit dem Right Livelihood Award, bekannt auch als Alternativer Nobel-Preis ausgezeichnet. Ihr Freund der Dalai Lama bezeichnete Petra Kelly als eine besonders „einfühlsame Politikerin, die sich in ganz besondere Weise für unterdrückte und verfolgte Menschen engagierte. Ihr Geist und ihre Vertretung für die menschliche Solidarität und ihre Fürsorge beeinflusst und inspiriert viele Menschen noch heute und ermutige noch heute Menschen dem Beispiel des Handels der beliebten Spitzen-Politikerin zu folgen.“
Im Jahr 1992 wurde die beliebte Politikerin aus bis heute nicht näher geklärten Umständen ermordet.
„Die Aktion 3-Tage Wach ist ein gutes Beispiel für die aktive und interaktive Partizipation unentschlossener Wähler und Wählerinnen und politisch interessierter Menschen. Das Konzept ist ein gutes Angebot um Menschen aller Altersgruppen für Politik zu interessieren.“, ergänzte ein Menschenrechts-Reporter von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters.
Die Partei Bündnis 90/Grüne hofft auf ein gute Wahl-Ergebnisse mit Wählerstimmen im zweistelligen Bereich. Ziel der Partei ist es „drittstärkste Kraft“ im Bundestag zu werden.
Seit 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler hat alle rund 62,2 Millionen zur Wahl berechtigten Menschen aufgerufen an der Wahl teilzunehmen, Demokratie aktiv zu gestalten und über die neue Zusammensetzung des künftigen Bundestags zu entscheiden.
Samstag, 26. September 2009
German Elections: Osama Bin Laden and the Al Qaeda Network Threatens Germany
German Elections: Osama Bin Laden and the Al Qaeda Network Threatens Germany
Al Qaeda Network warning Germany of attacks – 5th Warning during one week has been released as video messages – Bekkay Harrach warns people: „Bad awakening“ after elections
By Andreas Klamm-Sabaot
Washington. D. C. / Berlin. On September 23, 2009 the Department of State issued a travel alert for all U.S. citizens that Al Qaeda has threatened it will conduct terrorist attacks in Germany maybe immediately prior to and following the federal elections on September 27. The travel alert released by the U.S. Department of State will expire on November 11, 2009.
Al Qaeda recently released five video messages during one week specifically warning Germany of attacks. German authorities are taking the threat seriously and have taken measures to enhance the level of security throughout the country.
Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach (32) as known as „Al Hafidh Abu Talha – the German“ warned citizens in Germany and believers of the Muslim household of faith on Friday to change their government in the September 27 election, saying they will face a “bad awakening” if they do not, according to two intelligence monitoring services. Bekkay has called for a withdrawal of the 4.200 German Bundeswehr troops in Afghanistan.
Authorities and different sources in Germany do believe that Bekkay Harrach is a native from Morocco which has been a student in Germany and used to live in the German city of Bonn for a while. He is married to a German wife, called Elizabeth, which converted to the religion as known as the religion of peace and also as known as Islam.
The Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach has warned people and his brothers and sisters of the Muslim household of faith „to stay away from all public places in German two weeks after the election.“
„The children will be save and the city of Kiel will remain a peaceful city during the entire time of the conflict in Germany, no matter how long the conflict in Germany will be going on.“, said Mr. Bekkay Harrach.
Al Hafidh Abu Talha says in the video messages that if Germany withdraws from Afghanistan, Al-Qaida will no longer target it.
“If the Germans are inclined now towards peace, then the Mujahideen soldiers deployed to Germany will be inclined towards peace, as well. With the departure of the last German soldier from Afghanistan, the last Mujahideen soldier in Germany will be withdrawn.
It is time for Germany to know that Afghanistan is not the seventeenth province of Germany and that it is not the ‘beer tent’ where to hold the ‘Oktober-Fest (feast)’ throughout the year,” he added.
It is not yet know if the threats on Germany may be a part of retaliation on the September 4th U.S. bombing. Between sixty to ninety Afghan citizen have been killed in an U.S. bombing in the North of Afghanistan. The attack struck a pair of fuel lorries that had been captured by Taliban fighter. According to different source there are reports the death toll included an estimated forty civilians who had gathered to siphon fuel off the tankers.
Most of the bodies of the victims were burned beyond recognition. A Taliban spokesperson has declared: “The tankers had been hijacked as the made their way to refuel U.S. force in the city of Kabul”.
After the bombings on Taliban fighters and citizen of Afghanistan, the peace movement in Germany got quite active. During public polls 69 percent of the citizen in Germany have said that they are against war and for peace. Many German citizen do not support any military action of German troops in Afghanistan. The majority of people it German made a clear statement that they want peace, both in Afghanistan and in Germany.
More than 400 people have filed a report and complaint of crime to the office of the public prosecutor in the German city of Berlin against the responsible commander of the German troops in North of Afghanistan and against the German Minister of Defense after the air strike in September
The United Nations has called on NATO to thoroughly investigate an air strike on two hijacked fuel tankers in Afghanistan, after hearing reports that casualties were killed in the attack.
Deputy UN envoy in Afghanistan, Peter Galbraith said: “I am very concerned by the reports we have seen this morning of casualties among civilians from an air strike against stolen trucks in Aliabad district of Kunduz province.”
The UN says nearly two-thirds of 828 civilians allegedly killed by pro-government forces in Afghanistan’s conflict last year died in air strikes.
The Department of State urges U.S. citizens to maintain good security practices at all times, and to maintain a heightened situational awareness and a low profile. American citizen are advised to monitor news reports and consider the level of security present when visiting public places or choosing hotels, restaurants, and entertainment and recreation venues.
The U.S. Department of State has declared: „We encourage U.S. citizens to read the Department of State’s current Worldwide Caution. It provides additional information on potential threats to U.S. citizens overseas, along with advice on how to reduce your vulnerability to such threats. Additional general information on residing and traveling abroad, including the latest Country Specific Information for Germany, may be found on the Bureau of Consular Affairs website.“
U. S. citizen which are looking for contact information for the U.S. Embassy in Berlin and U.S. Consulates in Frankfurt, Hamburg, Dusseldorf, Munich and Leipzig may be found on the website of the U.S. Diplomatic Mission to Germany.
The U.S. authorties mentioned that all U.S. citizen traveling to or living in Germany are urged to register with the U.S. Embassy through the travel registration website of the U.S. State Department.
More information for travelers will be available up-todate on security conditions by calling 1-888-407-4747 toll-free in the United States or outside the United States and Canada on a regular toll line at 1-202-501-4444 or on the website of the U.S. Department on http://travel.state.gov/travel/cis_pa_tw/pa/pa_3241.html .
Some of the Al Qaeda video messages in the German language can be found on:
http://www.dailymotion.com/related/xaizpc/video/xaizli_al-qaeda-europe-message-to-germany_news
No doubt, as the well known American journalist, broadcast journalist and author Amy Goodman from the daily news hour “Democracy Now!” (www.democracynow.org) has said during an MSNBC interview on television: “There is got to be another answer than war !”.
Amy Goodman has received in November 2008 in the city of Stockholm in Sweden the Right Livelihood Award, which is also known as Alternative Nobel Prize. She is known in many places in the world as a “true voice for peace”.
May people on both sides will listen more closely to her message: “There is got to be another answer than war!”
The children of both sides are in serious danger. No one wants to see the dead bodies of children and women lying in the fields of Afghanistan or in the streets and fields of Germany.
When the bloody circles of the the blood shed of innocent children, women and men which are against war and desire a peaceful life will come to an end?
Al Qaeda Network warning Germany of attacks – 5th Warning during one week has been released as video messages – Bekkay Harrach warns people: „Bad awakening“ after elections
By Andreas Klamm-Sabaot
Washington. D. C. / Berlin. On September 23, 2009 the Department of State issued a travel alert for all U.S. citizens that Al Qaeda has threatened it will conduct terrorist attacks in Germany maybe immediately prior to and following the federal elections on September 27. The travel alert released by the U.S. Department of State will expire on November 11, 2009.
Al Qaeda recently released five video messages during one week specifically warning Germany of attacks. German authorities are taking the threat seriously and have taken measures to enhance the level of security throughout the country.
Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach (32) as known as „Al Hafidh Abu Talha – the German“ warned citizens in Germany and believers of the Muslim household of faith on Friday to change their government in the September 27 election, saying they will face a “bad awakening” if they do not, according to two intelligence monitoring services. Bekkay has called for a withdrawal of the 4.200 German Bundeswehr troops in Afghanistan.
Authorities and different sources in Germany do believe that Bekkay Harrach is a native from Morocco which has been a student in Germany and used to live in the German city of Bonn for a while. He is married to a German wife, called Elizabeth, which converted to the religion as known as the religion of peace and also as known as Islam.
The Al-Qaida spokesman Bekkay Harrach has warned people and his brothers and sisters of the Muslim household of faith „to stay away from all public places in German two weeks after the election.“
„The children will be save and the city of Kiel will remain a peaceful city during the entire time of the conflict in Germany, no matter how long the conflict in Germany will be going on.“, said Mr. Bekkay Harrach.
Al Hafidh Abu Talha says in the video messages that if Germany withdraws from Afghanistan, Al-Qaida will no longer target it.
“If the Germans are inclined now towards peace, then the Mujahideen soldiers deployed to Germany will be inclined towards peace, as well. With the departure of the last German soldier from Afghanistan, the last Mujahideen soldier in Germany will be withdrawn.
It is time for Germany to know that Afghanistan is not the seventeenth province of Germany and that it is not the ‘beer tent’ where to hold the ‘Oktober-Fest (feast)’ throughout the year,” he added.
It is not yet know if the threats on Germany may be a part of retaliation on the September 4th U.S. bombing. Between sixty to ninety Afghan citizen have been killed in an U.S. bombing in the North of Afghanistan. The attack struck a pair of fuel lorries that had been captured by Taliban fighter. According to different source there are reports the death toll included an estimated forty civilians who had gathered to siphon fuel off the tankers.
Most of the bodies of the victims were burned beyond recognition. A Taliban spokesperson has declared: “The tankers had been hijacked as the made their way to refuel U.S. force in the city of Kabul”.
After the bombings on Taliban fighters and citizen of Afghanistan, the peace movement in Germany got quite active. During public polls 69 percent of the citizen in Germany have said that they are against war and for peace. Many German citizen do not support any military action of German troops in Afghanistan. The majority of people it German made a clear statement that they want peace, both in Afghanistan and in Germany.
More than 400 people have filed a report and complaint of crime to the office of the public prosecutor in the German city of Berlin against the responsible commander of the German troops in North of Afghanistan and against the German Minister of Defense after the air strike in September
The United Nations has called on NATO to thoroughly investigate an air strike on two hijacked fuel tankers in Afghanistan, after hearing reports that casualties were killed in the attack.
Deputy UN envoy in Afghanistan, Peter Galbraith said: “I am very concerned by the reports we have seen this morning of casualties among civilians from an air strike against stolen trucks in Aliabad district of Kunduz province.”
The UN says nearly two-thirds of 828 civilians allegedly killed by pro-government forces in Afghanistan’s conflict last year died in air strikes.
The Department of State urges U.S. citizens to maintain good security practices at all times, and to maintain a heightened situational awareness and a low profile. American citizen are advised to monitor news reports and consider the level of security present when visiting public places or choosing hotels, restaurants, and entertainment and recreation venues.
The U.S. Department of State has declared: „We encourage U.S. citizens to read the Department of State’s current Worldwide Caution. It provides additional information on potential threats to U.S. citizens overseas, along with advice on how to reduce your vulnerability to such threats. Additional general information on residing and traveling abroad, including the latest Country Specific Information for Germany, may be found on the Bureau of Consular Affairs website.“
U. S. citizen which are looking for contact information for the U.S. Embassy in Berlin and U.S. Consulates in Frankfurt, Hamburg, Dusseldorf, Munich and Leipzig may be found on the website of the U.S. Diplomatic Mission to Germany.
The U.S. authorties mentioned that all U.S. citizen traveling to or living in Germany are urged to register with the U.S. Embassy through the travel registration website of the U.S. State Department.
More information for travelers will be available up-todate on security conditions by calling 1-888-407-4747 toll-free in the United States or outside the United States and Canada on a regular toll line at 1-202-501-4444 or on the website of the U.S. Department on http://travel.state.gov/travel/cis_pa_tw/pa/pa_3241.html .
Some of the Al Qaeda video messages in the German language can be found on:
http://www.dailymotion.com/related/xaizpc/video/xaizli_al-qaeda-europe-message-to-germany_news
No doubt, as the well known American journalist, broadcast journalist and author Amy Goodman from the daily news hour “Democracy Now!” (www.democracynow.org) has said during an MSNBC interview on television: “There is got to be another answer than war !”.
Amy Goodman has received in November 2008 in the city of Stockholm in Sweden the Right Livelihood Award, which is also known as Alternative Nobel Prize. She is known in many places in the world as a “true voice for peace”.
May people on both sides will listen more closely to her message: “There is got to be another answer than war!”
The children of both sides are in serious danger. No one wants to see the dead bodies of children and women lying in the fields of Afghanistan or in the streets and fields of Germany.
When the bloody circles of the the blood shed of innocent children, women and men which are against war and desire a peaceful life will come to an end?
Donnerstag, 24. September 2009
Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland: Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe
Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland:
Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe
Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not
Von Andreas Klamm-Sabaot
Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).
In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.
Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.
Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.
Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.
Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.
Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.
Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.
Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.
Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.
Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.
Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.
Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.
Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.
Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.
Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.
Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.
Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“
Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe
Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not
Von Andreas Klamm-Sabaot
Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).
In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.
Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.
Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.
Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.
Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.
Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.
Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.
Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.
Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.
Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.
Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.
Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.
Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.
Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.
Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.
Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.
Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.
Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.
Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“
Montag, 14. September 2009
Ohne Grund-Einkommen: 50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert
Ohne Grund-Einkommen:
50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert
Speyer am Rhein. 14. September 2009. Ein 50jähriger Mann ohne Erwerbs-Einkommen ist in Speyer am Rhein fast verhungert, berichten die Behörden in Speyer am Rhein und der Sender SWR. Nachbarn des Mannes schöpften Verdacht, nachdem diese ihren Nachbarn für mehrere Tage nicht mehr gesehen hatten.
Polizei und Rettungskräfte konnten den Mann stark abgemagert in seiner Wohnung retten, informierte der Sozialdezernent der Stadt, Peter Brohm.
Im Jahr 2008 habe der Mann seinen Arbeitsplatz mit einem Erwerbs-Einkommen verloren, ergänzte der Sozialdezernent. Aus bislang nicht näher bekannten Gründen habe er kein Arbeitslosengeld und in der Folge auch keinen Sozial-Leistungs-Bezug vielmehr Arbeitslosengeld II, bekannt auch als Hartz 4, beantragt. Der 50jährige leide möglicherweise an Alkohol-Problemen.
Im April 2007 verhungerte der 20jährige lernbehinderte André Kirsch, nach dem ihm die Leistungen zuvor auf 0,00 Euro gestrichen wurden. Im Falle massiver Leistungs-Einschränkungen besuchen seit diesen Ereignissen die Sachbearbeiter der Gesellschaft für Arbeitsmarkt-Integration mbH (GfA) die Sozialleistungs-Empfänger. Andreas Klamm
50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert
Speyer am Rhein. 14. September 2009. Ein 50jähriger Mann ohne Erwerbs-Einkommen ist in Speyer am Rhein fast verhungert, berichten die Behörden in Speyer am Rhein und der Sender SWR. Nachbarn des Mannes schöpften Verdacht, nachdem diese ihren Nachbarn für mehrere Tage nicht mehr gesehen hatten.
Polizei und Rettungskräfte konnten den Mann stark abgemagert in seiner Wohnung retten, informierte der Sozialdezernent der Stadt, Peter Brohm.
Im Jahr 2008 habe der Mann seinen Arbeitsplatz mit einem Erwerbs-Einkommen verloren, ergänzte der Sozialdezernent. Aus bislang nicht näher bekannten Gründen habe er kein Arbeitslosengeld und in der Folge auch keinen Sozial-Leistungs-Bezug vielmehr Arbeitslosengeld II, bekannt auch als Hartz 4, beantragt. Der 50jährige leide möglicherweise an Alkohol-Problemen.
Im April 2007 verhungerte der 20jährige lernbehinderte André Kirsch, nach dem ihm die Leistungen zuvor auf 0,00 Euro gestrichen wurden. Im Falle massiver Leistungs-Einschränkungen besuchen seit diesen Ereignissen die Sachbearbeiter der Gesellschaft für Arbeitsmarkt-Integration mbH (GfA) die Sozialleistungs-Empfänger. Andreas Klamm
Petition und Diskussion: Allgemeiner Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran
Petition und Diskussion: Allgemeiner Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran
Berlin / London. (and). 14. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und das internationale Projekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters haben heute beim Deutschen Bundestag in Berlin eine Petition für einen Allgemeinen Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran, die aufgrund ihres Engagement von Verfolgung und Lebensgefahr bedroht sind, eingereicht. Wie eine Mitarbeiterin des Deutschen Bundestags informierte müsse die Petition für rund drei Wochen geprüft werden, ob die Petition zum Schutz von Menschen und deren Leben als eine öffentliche Petition in Deutschland zugelassen werden kann.
Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland erklärte: „Wir glauben, dass wir ganz dringend eine öffentliche Diskussion brauchen über geplante Abschiebungen von Menschen in Ländern, in denen diese die Todesstrafe aufgrund des politischen Engagements für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Frieden droht. Dazu zählt zur Zeit ganz ohne Zweifel der Iran. Wir bitten um freundliche Unterstützung für einen generellen, genauer allgemeinen, Abschiebe-Stopp von Studenten und Menschen aus dem Iran, die sich in Deutschland befinden und aufgrund ihrer oppositionellen, politischen Friedens-Arbeit sich in zum Teil in größte Gefahren für Leib, Seele, Gesundheit, Verfolgung, Gefängnis bis hin zur Todesstrafe begeben.“
Eine öffentliche Diskussion und ein allgemeiner Abschiebe-Stopp sei dringend notwendig. Gut wäre es wenn beispielsweise vielleicht auch die Richter und Richterinnen am Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe eine allgemeine Empfehlung zum Schutz von Asyl-suchenden Menschen aussprechen könnten, denen aufgrund ihrer politischen oppositionellen Friedens-Arbeit im Iran oder auch anderen Ländern, Verfolgung und die Todesstrafe droht.
Im Iran sind zur Zeit mehrere Hundert Stundenten, politisch oppositionelle Aktivisten, Journalistinnen, Journalisten, Männer, Frauen und Menschen inhaftiert, die sich für Frieden, Freiheit, internationale Völkerverständigung, Menschenrechte und Demokratie engagierten, etwa die französische Studentin und Journalistin Clotilde Reiss und die iranische Journalistin und Menschenrechts-Reporterin Shiva Nazarahari, um nur zwei mutige Frauen im Beispiel zu nennen.
„Wir glauben, dass eine Abschiebung von engagierten Menschen, die sich für Frieden und Demokratie engagieren, vor allem im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, universell gültig und im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen proklamiert nicht zu verantworten ist, angesichts der drohenden ernsten Gefahren und Lebensgefahr für Schutz- und Asyl-suchende Menschen.“, ergänzte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.
Eine alternative und öffentliche Petition, die an alle demokratischen Parteien in Deutschland, Frieden- und Menschenrechts-Aktivisten- und Organisationen in Deutschland adressiert ist, kann öffentlich gelesen, unterstützt und mit gezeichnet werden bei:
http://www.petitiononline.com/090109/petition.html
Sollte in rund drei Wochen die heute beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zum Schutz von Menschen aus dem Iran zugelassen werden, werden die Informationen zur Mitzeichnung der Petition beim Deutschen Bundestag bekannt gegeben.
Die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo versucht zur Zeit einem Flüchtling aus dem Iran zu helfen, der aufgrund seines Engagements für Frieden, Demokratie und gegen Atomkrieg, mit einer möglicherweise geplanten Abschiebung in den Iran, konkret mit Verfolgung und der Todesstrafe im Iran bedroht ist.
Ausführliche und weitere Informationen zur Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo und dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters sind bei www.johnbaptistmission.org und bei www.radiotvinfo.org zu finden.
Berlin / London. (and). 14. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und das internationale Projekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters haben heute beim Deutschen Bundestag in Berlin eine Petition für einen Allgemeinen Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran, die aufgrund ihres Engagement von Verfolgung und Lebensgefahr bedroht sind, eingereicht. Wie eine Mitarbeiterin des Deutschen Bundestags informierte müsse die Petition für rund drei Wochen geprüft werden, ob die Petition zum Schutz von Menschen und deren Leben als eine öffentliche Petition in Deutschland zugelassen werden kann.
Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland erklärte: „Wir glauben, dass wir ganz dringend eine öffentliche Diskussion brauchen über geplante Abschiebungen von Menschen in Ländern, in denen diese die Todesstrafe aufgrund des politischen Engagements für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Frieden droht. Dazu zählt zur Zeit ganz ohne Zweifel der Iran. Wir bitten um freundliche Unterstützung für einen generellen, genauer allgemeinen, Abschiebe-Stopp von Studenten und Menschen aus dem Iran, die sich in Deutschland befinden und aufgrund ihrer oppositionellen, politischen Friedens-Arbeit sich in zum Teil in größte Gefahren für Leib, Seele, Gesundheit, Verfolgung, Gefängnis bis hin zur Todesstrafe begeben.“
Eine öffentliche Diskussion und ein allgemeiner Abschiebe-Stopp sei dringend notwendig. Gut wäre es wenn beispielsweise vielleicht auch die Richter und Richterinnen am Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe eine allgemeine Empfehlung zum Schutz von Asyl-suchenden Menschen aussprechen könnten, denen aufgrund ihrer politischen oppositionellen Friedens-Arbeit im Iran oder auch anderen Ländern, Verfolgung und die Todesstrafe droht.
Im Iran sind zur Zeit mehrere Hundert Stundenten, politisch oppositionelle Aktivisten, Journalistinnen, Journalisten, Männer, Frauen und Menschen inhaftiert, die sich für Frieden, Freiheit, internationale Völkerverständigung, Menschenrechte und Demokratie engagierten, etwa die französische Studentin und Journalistin Clotilde Reiss und die iranische Journalistin und Menschenrechts-Reporterin Shiva Nazarahari, um nur zwei mutige Frauen im Beispiel zu nennen.
„Wir glauben, dass eine Abschiebung von engagierten Menschen, die sich für Frieden und Demokratie engagieren, vor allem im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, universell gültig und im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen proklamiert nicht zu verantworten ist, angesichts der drohenden ernsten Gefahren und Lebensgefahr für Schutz- und Asyl-suchende Menschen.“, ergänzte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.
Eine alternative und öffentliche Petition, die an alle demokratischen Parteien in Deutschland, Frieden- und Menschenrechts-Aktivisten- und Organisationen in Deutschland adressiert ist, kann öffentlich gelesen, unterstützt und mit gezeichnet werden bei:
http://www.petitiononline.com/090109/petition.html
Sollte in rund drei Wochen die heute beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zum Schutz von Menschen aus dem Iran zugelassen werden, werden die Informationen zur Mitzeichnung der Petition beim Deutschen Bundestag bekannt gegeben.
Die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo versucht zur Zeit einem Flüchtling aus dem Iran zu helfen, der aufgrund seines Engagements für Frieden, Demokratie und gegen Atomkrieg, mit einer möglicherweise geplanten Abschiebung in den Iran, konkret mit Verfolgung und der Todesstrafe im Iran bedroht ist.
Ausführliche und weitere Informationen zur Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo und dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters sind bei www.johnbaptistmission.org und bei www.radiotvinfo.org zu finden.
Sonntag, 13. September 2009
Aus Togo in West-Afrika: „Ein langer Liebes-Brief für die Menschen der Stadt Nürnberg“
Aus Togo in West-Afrika:
„Ein langer Liebes-Brief für die Menschen der Stadt Nürnberg“
Evangelium für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt
Nürnberg / Lome (Togo, West Afrika). 13. September 2009 (and). Die internationale John Baptist Mission of Togo in West-Afrika und das internationale Nachrichten- und Missions-Magazin haben für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und aller Krankenkassen in Nürnberg die Sonder-Publikation und das Buch „Evangelium über Jesus Christus für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg“ mit der ISSN-Nummer 1999-8414 am Sonntag, 13. September 2009 herausgegeben.
In dem Buch in deutscher Sprache mit 188 Seiten sind nützliche Informationen zu finden für Menschen die sich in komplizierten Lebenslagen befinden oder oft auch Menschen begegnen, die sich in komplizierten oder in schwierigen Lebenslagen befinden. Das Buch beinhaltet auch Glaubens-Hilfen, Ermutigung zum Leben, Hoffnung, Liebe und Barmherzigkeit und Tipps zum Bewältigen von Situationen in schwierigen Lebenslagen, etwa auch im Umgang mit weiteren Menschen in der globalen Welt-Wirtschaft-Krise.
„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg sind oft hohen und enormen Belastungen ausgesetzt. Wir haben den Ruf erkannt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfe, des Rates, der Leitung und Führung vom Allerhöchsten bedürftig sind. Der Druck kommt von oben, von unten, von rechts und links. Es werden Fehl-Einschätzungen und Fehl-Entscheidungen unter all diesen Belastungen getroffen. Daher ist das Buch und die Sonder-Ausgabe mit 188 Seiten auch als ein sehr langer Liebes-Brief an die Menschen in Nürnberg zu verstehen, der eine Hilfe sein kann für den Oberbürgermeister, für Ärzte und Direktoren, für Sekretärinnen, Sachbearbeiter, Angestellte, Arbeiter und ebenso auch Reinigungs-Frauen oder Aushilfs-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Das Buch ist ein praktischer Ratgeber für das Leben mit zahlreichen nützlichen Informationen.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die von Reverend Yawovi Nyonato in der Stadt Lome in Togo in West-Afrika gegründet wurde und seit dem Jahr 2008 auch Vertretungen in Groß Britannien und in Deutschland hat.
Die internationale Mission ist seit mehreren Jahren unter anderem auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Kanada und in fünf afrikanischen Staaten vertreten. In Burundi und weiteren Ländern in Afrika verfügt die Mission zudem über Kirchen.
Der Redaktion der John Baptist Mission of Togo war es wichtig für das Buch, das eigens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg gefertigt wurde, für die Texte nur den besten Autor und die besten Schreiber zu bieten. Mit dem Schreiber des Lukas-Evangelium, konnte auch ein gläubiger Arzt am Buch mitwirken. Es ist ein sehr anspruchsvolles und qualitative hochwertiges Buch mit sehr hohem Wert mit viel nützlichem Rat, der Hilfen auch in Krisen gewährleistet.
Das Buch ist als eBook im PDF-Format erschienen. Es ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes und der Krankenkassen in Nürnberg kostenlos erhältlich. Bei Gefallen und Interesse dürfen auch alle weiteren Menschen in der Stadt Nürnberg das Buch kostenfrei lesen, drucken, weitergeben und im Internet downloaden – meint herunterladen. Ein gütiger Geber hat bereits einen sehr hohen Preis bezahlt, damit das Buch als ein Teil eines sehr kostbaren und großen Geschenkes zur Verfügung gestellt werden kann.
„Wir ermutigen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Stadt Nürnberg, Rat und Hilfe zu lesen. Zudem bitten wir ausdrücklich alle Brüder und Schwestern in Franken, Bayern, Nürnberg und in Deutschland für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auch Oberbürgermeister und Bürgermeister der Stadt Nürnberg, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sozialamt und Gesundheitsamt und die Menschen zu beten und Fürbitte zu leisten, die in Kontakt mit der Stadt Nürnberg stehen. Wir bitten auch Fürbitte zu leisten für die Menschen, die auf Hilfe durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt hoffen, während gleichzeitig auch einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der verschiedenen Ämter und der Stadt ohne jeden Zweifel dringend der Hilfe des Höchsten bedürftig sind. Es ist die Pflicht aller Brüder und Schwestern, Bitte, Fürbitte und Gebet zu leisten und einander zu lieben. Wir sollten uns diesen Pflichten vor allem in Zeiten der Krise nicht verschließen sondern mit der Gnade G-TTES so gut wie möglich die Pflicht im Dienste der Liebe und Brüderlichkeit erfüllen. Vielleicht wird die Stadt Nürnberg das Buch-Geschenk auch im städtischen Intranet und Internet kostenfrei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anbieten. Eine Fortsetzung der Buch-Reihe schließen wir zum heutigen Zeitpunkt nicht aus.“, ergänzte ein Sprecher der Mission mit Haupt-Sitz in West-Afrika.
Weitere und ausführliche Informationen zur Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sind bei www.johnbaptistmission.org und www.missionjb.org zu finden.
Das Buch für die Menschen in Nürnberg steht bei der Adresse http://www.scribd.com/doc/19709708/EvangeliumJESUSCHRISTUSNuernberg
zum kostenfreien Download (zum Herunterladen) zur Verfügung.
Evangelium über Jesus Christus
für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Stadt Nürnberg
des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg
des Sozialamtes der Stadt Nürnberg
der Krankenkassen in Nürnberg
188 Seiten
Sprache: deutsch,
ISSN-Nummer 1999-8414
Verlag und Redaktion: MJB Mission News, ISSN 1999-8414
John Baptist Mission of Togo
eBook, PDF, Druck im Eigen-Druck
kostenfrei
Erschienen: 13. September 2009
Rat, Hilfe, Glaube, Bildung, Evangelium
„Ein langer Liebes-Brief für die Menschen der Stadt Nürnberg“
Evangelium für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt
Nürnberg / Lome (Togo, West Afrika). 13. September 2009 (and). Die internationale John Baptist Mission of Togo in West-Afrika und das internationale Nachrichten- und Missions-Magazin haben für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und aller Krankenkassen in Nürnberg die Sonder-Publikation und das Buch „Evangelium über Jesus Christus für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg“ mit der ISSN-Nummer 1999-8414 am Sonntag, 13. September 2009 herausgegeben.
In dem Buch in deutscher Sprache mit 188 Seiten sind nützliche Informationen zu finden für Menschen die sich in komplizierten Lebenslagen befinden oder oft auch Menschen begegnen, die sich in komplizierten oder in schwierigen Lebenslagen befinden. Das Buch beinhaltet auch Glaubens-Hilfen, Ermutigung zum Leben, Hoffnung, Liebe und Barmherzigkeit und Tipps zum Bewältigen von Situationen in schwierigen Lebenslagen, etwa auch im Umgang mit weiteren Menschen in der globalen Welt-Wirtschaft-Krise.
„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg sind oft hohen und enormen Belastungen ausgesetzt. Wir haben den Ruf erkannt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfe, des Rates, der Leitung und Führung vom Allerhöchsten bedürftig sind. Der Druck kommt von oben, von unten, von rechts und links. Es werden Fehl-Einschätzungen und Fehl-Entscheidungen unter all diesen Belastungen getroffen. Daher ist das Buch und die Sonder-Ausgabe mit 188 Seiten auch als ein sehr langer Liebes-Brief an die Menschen in Nürnberg zu verstehen, der eine Hilfe sein kann für den Oberbürgermeister, für Ärzte und Direktoren, für Sekretärinnen, Sachbearbeiter, Angestellte, Arbeiter und ebenso auch Reinigungs-Frauen oder Aushilfs-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Das Buch ist ein praktischer Ratgeber für das Leben mit zahlreichen nützlichen Informationen.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die von Reverend Yawovi Nyonato in der Stadt Lome in Togo in West-Afrika gegründet wurde und seit dem Jahr 2008 auch Vertretungen in Groß Britannien und in Deutschland hat.
Die internationale Mission ist seit mehreren Jahren unter anderem auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Kanada und in fünf afrikanischen Staaten vertreten. In Burundi und weiteren Ländern in Afrika verfügt die Mission zudem über Kirchen.
Der Redaktion der John Baptist Mission of Togo war es wichtig für das Buch, das eigens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg gefertigt wurde, für die Texte nur den besten Autor und die besten Schreiber zu bieten. Mit dem Schreiber des Lukas-Evangelium, konnte auch ein gläubiger Arzt am Buch mitwirken. Es ist ein sehr anspruchsvolles und qualitative hochwertiges Buch mit sehr hohem Wert mit viel nützlichem Rat, der Hilfen auch in Krisen gewährleistet.
Das Buch ist als eBook im PDF-Format erschienen. Es ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes und der Krankenkassen in Nürnberg kostenlos erhältlich. Bei Gefallen und Interesse dürfen auch alle weiteren Menschen in der Stadt Nürnberg das Buch kostenfrei lesen, drucken, weitergeben und im Internet downloaden – meint herunterladen. Ein gütiger Geber hat bereits einen sehr hohen Preis bezahlt, damit das Buch als ein Teil eines sehr kostbaren und großen Geschenkes zur Verfügung gestellt werden kann.
„Wir ermutigen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Stadt Nürnberg, Rat und Hilfe zu lesen. Zudem bitten wir ausdrücklich alle Brüder und Schwestern in Franken, Bayern, Nürnberg und in Deutschland für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auch Oberbürgermeister und Bürgermeister der Stadt Nürnberg, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sozialamt und Gesundheitsamt und die Menschen zu beten und Fürbitte zu leisten, die in Kontakt mit der Stadt Nürnberg stehen. Wir bitten auch Fürbitte zu leisten für die Menschen, die auf Hilfe durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt hoffen, während gleichzeitig auch einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der verschiedenen Ämter und der Stadt ohne jeden Zweifel dringend der Hilfe des Höchsten bedürftig sind. Es ist die Pflicht aller Brüder und Schwestern, Bitte, Fürbitte und Gebet zu leisten und einander zu lieben. Wir sollten uns diesen Pflichten vor allem in Zeiten der Krise nicht verschließen sondern mit der Gnade G-TTES so gut wie möglich die Pflicht im Dienste der Liebe und Brüderlichkeit erfüllen. Vielleicht wird die Stadt Nürnberg das Buch-Geschenk auch im städtischen Intranet und Internet kostenfrei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anbieten. Eine Fortsetzung der Buch-Reihe schließen wir zum heutigen Zeitpunkt nicht aus.“, ergänzte ein Sprecher der Mission mit Haupt-Sitz in West-Afrika.
Weitere und ausführliche Informationen zur Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sind bei www.johnbaptistmission.org und www.missionjb.org zu finden.
Das Buch für die Menschen in Nürnberg steht bei der Adresse http://www.scribd.com/doc/19709708/EvangeliumJESUSCHRISTUSNuernberg
zum kostenfreien Download (zum Herunterladen) zur Verfügung.
Evangelium über Jesus Christus
für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Stadt Nürnberg
des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg
des Sozialamtes der Stadt Nürnberg
der Krankenkassen in Nürnberg
188 Seiten
Sprache: deutsch,
ISSN-Nummer 1999-8414
Verlag und Redaktion: MJB Mission News, ISSN 1999-8414
John Baptist Mission of Togo
eBook, PDF, Druck im Eigen-Druck
kostenfrei
Erschienen: 13. September 2009
Rat, Hilfe, Glaube, Bildung, Evangelium
Freitag, 11. September 2009
Courage für den Frieden: Mehr als 400 Menschen unterstützen das Engagement für den Frieden von Peter Grohmann
Courage für den Frieden: Mehr als 400 Menschen unterstützen das Engagement für den Frieden von Peter Grohmann
Von Andreas Klamm
Stuttgart / Berlin (Deutschland) / Kabul (Afghanistan). 11. September 2009. Nach dem verheerenden durch die Bundeswehr angeforderten Bomben-Angriff in Nord-Afghanistan am 4. September auf zwei Tanklast-Züge bei dem nach Informationen verschiedener Quellen, 50 Taliban und bis zu weitere 80 Zivilisten, Kinder und Frauen getötet wurden, stellte der Koordinator von Die Anstifter in Stuttgart am 7. September 2009 eine Strafanzeige gegen den Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung und den Oberbefehlshaber der Bundeswehr in Nord-Afghanistan wegen des Verdachts auf mögliche „fahrlässige Tötung“ oder des „Verdachts auf Mord“. „Von der General-Staatsanwaltschaft in Berlin liegt bislang keine Reaktion vor.“, informierte Peter Grohmann in einem Interview mit Radio IBS Liberty, heute am 11. September.
Deutschland befände sich faktisch und rechtlich im Kriegszustand mit wem auch immer, ergänzte der Ko-ordinator und mehrfache Buch-Autor.
Peter Grohmann erklärte zu seiner Strafanzeige wegen des Verdachts der Tötung und des Verdachts auf Mord von Menschen in Afghanistan: „Der Angriff mit einer Brutalität, die Zahl der Toten, das hätte man alles voraussehen können. Wenn zwei Tanklast-Züge bombardiert werden, dann weiß man, dass sehr viele Menschen umkommen können. Das ist eine Unverhältnis-Mäßigkeit der Mittel, die angewendet wurden. Man hätte genauso gut die Reifen zerschießen können.“
Seinen Verdacht auf Tötung, fahrlässige Tötung bis zum Verdacht auf Mord begründete der Friedens-Aktivist zudem mit den Vorgaben nach dem Strafgesetzbuch. „Wenn die Tötung auf besonders grausame Weise geschieht, dann kann von Mord geredet werden“, so Peter Grohmann.
Von der General-Staatsanwaltschaft in Berlin liegen bislang keine Reaktionen vor. „Ich habe aus der Öffentlichkeit ein sehr gutes Echo. Mehr als 400 weitere Menschen in Deutschland erstatteten Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und des Verdachts auf Mord, angefordert durch die Bundeswehr am 2. September in Nord-Afghanistan.“
Es gab Lob für die Courage, sein Engagement für den Frieden beschrieb Peter Grohmann als „ganz normale Bürger-Pflicht, hier Stellung zu beziehen“. 400 weitere Menschen haben sich angeschlossen und ebenfalls Strafanzeige gestellt.
Auf den Rücken der Soldaten und Soldatinnen werde viel ausgetragen, auch an Unmut. Man müsse selbstverständlich die Soldaten und Soldatinnen zurückholen und man müsse die Truppe sofort abziehen, wenn man denke, dass der Einsatz nicht legal ist und dass in Afghanistan ein Krieg stattfindet.
Man müsse bedürftigen Menschen und Flüchtlingen helfen. Man müsse Menschen Asyl in Deutschland gewähren. Man müsse Flüchtlingen auch dort helfen, wo diese verfolgt werden. Stattdessen unterstütze man terroristische Regimes und Polizei-Staaten, kritisierte Grohmann.
Seiner Einschätzung nach gehe es in Afghanistan um die Sicherung der Öl-Wege, Öl das durch Afghanistan durchgeleitet werden solle. Es gehe weder um Menschenrechte, um Frieden oder um Taliban.
„Wenn man in Afghanistan helfen will, am Wiederaufbau und den Menschen, dann muss man das zivil tun. Man kann beispielsweise Kriegs-Dienstverweigerer nach Afghanistan oder freiwillige Hilfs-Kräfte nach Afghanistan schicken. Man muss mit zivilen Mitteln helfen. Das ist viel mehr als das, was jetzt geschieht. Der Krieg ist nicht zu gewinnen. Waffenstillstands-Verhandlungen wären ein erster Schritt“, beschreibt Peter Grohmann einen Ansatz seines „Friedens-Konzeptes“.
Während die Bundeswehr den Bomben-Angriff als „großen Erfolg“ feiert, erheben Menschen für Frieden auch kritische Stimmen für den Frieden, was in Militär-Kreisen offenbar als „störend“ empfunden wird. Der Bundespräsident von Deutschland Prof. Dr. Horst Köhler fordert inzwischen eine öffentliche Debatte über den Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan.
Die Staatsanwaltschaft in Potsdam prüft nun ob eine Straftat vorliegt und welche Straftat vorliegen könnte.
Von Andreas Klamm
Stuttgart / Berlin (Deutschland) / Kabul (Afghanistan). 11. September 2009. Nach dem verheerenden durch die Bundeswehr angeforderten Bomben-Angriff in Nord-Afghanistan am 4. September auf zwei Tanklast-Züge bei dem nach Informationen verschiedener Quellen, 50 Taliban und bis zu weitere 80 Zivilisten, Kinder und Frauen getötet wurden, stellte der Koordinator von Die Anstifter in Stuttgart am 7. September 2009 eine Strafanzeige gegen den Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung und den Oberbefehlshaber der Bundeswehr in Nord-Afghanistan wegen des Verdachts auf mögliche „fahrlässige Tötung“ oder des „Verdachts auf Mord“. „Von der General-Staatsanwaltschaft in Berlin liegt bislang keine Reaktion vor.“, informierte Peter Grohmann in einem Interview mit Radio IBS Liberty, heute am 11. September.
Deutschland befände sich faktisch und rechtlich im Kriegszustand mit wem auch immer, ergänzte der Ko-ordinator und mehrfache Buch-Autor.
Peter Grohmann erklärte zu seiner Strafanzeige wegen des Verdachts der Tötung und des Verdachts auf Mord von Menschen in Afghanistan: „Der Angriff mit einer Brutalität, die Zahl der Toten, das hätte man alles voraussehen können. Wenn zwei Tanklast-Züge bombardiert werden, dann weiß man, dass sehr viele Menschen umkommen können. Das ist eine Unverhältnis-Mäßigkeit der Mittel, die angewendet wurden. Man hätte genauso gut die Reifen zerschießen können.“
Seinen Verdacht auf Tötung, fahrlässige Tötung bis zum Verdacht auf Mord begründete der Friedens-Aktivist zudem mit den Vorgaben nach dem Strafgesetzbuch. „Wenn die Tötung auf besonders grausame Weise geschieht, dann kann von Mord geredet werden“, so Peter Grohmann.
Von der General-Staatsanwaltschaft in Berlin liegen bislang keine Reaktionen vor. „Ich habe aus der Öffentlichkeit ein sehr gutes Echo. Mehr als 400 weitere Menschen in Deutschland erstatteten Strafanzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und des Verdachts auf Mord, angefordert durch die Bundeswehr am 2. September in Nord-Afghanistan.“
Es gab Lob für die Courage, sein Engagement für den Frieden beschrieb Peter Grohmann als „ganz normale Bürger-Pflicht, hier Stellung zu beziehen“. 400 weitere Menschen haben sich angeschlossen und ebenfalls Strafanzeige gestellt.
Auf den Rücken der Soldaten und Soldatinnen werde viel ausgetragen, auch an Unmut. Man müsse selbstverständlich die Soldaten und Soldatinnen zurückholen und man müsse die Truppe sofort abziehen, wenn man denke, dass der Einsatz nicht legal ist und dass in Afghanistan ein Krieg stattfindet.
Man müsse bedürftigen Menschen und Flüchtlingen helfen. Man müsse Menschen Asyl in Deutschland gewähren. Man müsse Flüchtlingen auch dort helfen, wo diese verfolgt werden. Stattdessen unterstütze man terroristische Regimes und Polizei-Staaten, kritisierte Grohmann.
Seiner Einschätzung nach gehe es in Afghanistan um die Sicherung der Öl-Wege, Öl das durch Afghanistan durchgeleitet werden solle. Es gehe weder um Menschenrechte, um Frieden oder um Taliban.
„Wenn man in Afghanistan helfen will, am Wiederaufbau und den Menschen, dann muss man das zivil tun. Man kann beispielsweise Kriegs-Dienstverweigerer nach Afghanistan oder freiwillige Hilfs-Kräfte nach Afghanistan schicken. Man muss mit zivilen Mitteln helfen. Das ist viel mehr als das, was jetzt geschieht. Der Krieg ist nicht zu gewinnen. Waffenstillstands-Verhandlungen wären ein erster Schritt“, beschreibt Peter Grohmann einen Ansatz seines „Friedens-Konzeptes“.
Während die Bundeswehr den Bomben-Angriff als „großen Erfolg“ feiert, erheben Menschen für Frieden auch kritische Stimmen für den Frieden, was in Militär-Kreisen offenbar als „störend“ empfunden wird. Der Bundespräsident von Deutschland Prof. Dr. Horst Köhler fordert inzwischen eine öffentliche Debatte über den Kampfeinsatz der Bundeswehr in Afghanistan.
Die Staatsanwaltschaft in Potsdam prüft nun ob eine Straftat vorliegt und welche Straftat vorliegen könnte.
Montag, 3. August 2009
Zahlreiche und hochwertige Veranstaltungen nach den Sommer-Ferien
Menschenrechte, Gesellschaft und Soziales
Zahlreiche und hochwertige Veranstaltungen nach den Sommer-Ferien
Mainz. 4. August 2009. (and). Die Heinrich Böll-Stiftung in Mainz bietet nach den Sommerferien ein neues hochwertiges und umfangreiches Programm wieder dicht und abwechslungsreich.
Den Einstieg in Themen zu Menschenrechten und zu weiteren Gesellschafts-Themen bietet in Trier ein Film zur Flüchtlingsproblematik,in Mainz findet am 30. August das "Ladies Lunch" statt
Im September widmet sich die Stiftung den Hauptthemen Geschlechtergerechtigkeit , Migration, sowie Klima- und Wirtschaftkrise orientiert. Letzteres wird für die nächsten Monate ein roter Faden für viele Veranstaltungen der Heinrich-Böll-Stiftung sein.
Ein Hoffnung machendes Bild zivilgesellschaftlichen Engagements bieten viele Mobilisierungen gegen Neonazi-Aufmärsche wie zuletzt in Friedberg, Nidda, Nieder-Olm, bei denen oft verhindert werden konnte, dass die entsprechenden Gruppen ihre menschenfeindlichen Parolen durch die Orte tragen konnten. Auch hierzu wird die Stiftung weiter arbeiten.
Die Übersicht der Veranstaltungen in den kommenden Monaten
Freitag, 28. August, 20 Uhr, Trier, Mehrgenerationenhaus, Christophstr. 1
"Ein Augenblick Freiheit" - preisgekrönter Film von Arash T. Riahi. über Flucht und Asyl in Europa
Sonntag, 30. August, 11 - 14 Uhr; Mainz, Gasthof Grün, Leibnizstr. 27/29
"Ladies Lunch"
Geschlechtergerechtigkeit - Das uneingelöste Versprechen -
Erfolge, Misserfolge und Perspektiven von Frauenpolitik
Freitag, 4. September, 14 - 18:30 Uhr; Trier, Studienzentrum Karl-Marx-Haus, Johannisstraße 28
Nachhaltige Regionalentwicklung statt unbegrenztes Wirtschaftswachstum
9. regionaler Klimagipfel - Neue Wege für für eine werte-bewusste nachhaltige Ökonomie
Donnerstag, 10. September, 19:30 Uhr; Mainz, Erbacher Hof, Grebenstraße 24
"Grüne Wege aus der Autokrise" - vom Autobauer zum Mobilitätsdienstleister? Moderation: Tabea Rößner, Prof . Andreas Knie, WBZ, Berlin, Prof . Heiner Monheim, Univ. Trier, Vertreterin / Vertreter von OPEL
Dienstag, 15. September, 19:00, Trier, Bischöfliches Angela-Merici-Gymnasium
Klimawandel – Lebenswandel - Kulturwandel
Aus der Reihe "Klimaschutz – eine Frage der globalen Gerechtigkeit" mit der Katholischen Akademie, Trier, Anmeldung erbeten, mit Angelika Zahrnt, , Mitglied des Rates für nachhaltige Entwicklung, ehemalige Vorsitzende des BUND,Einleitung von
Ulrike Höfken, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mittwoch, 16. September, Mainz, Rathaus
Warum Frauen erste Wahl sind
Politikerinnen in der Berichterstattung, mit Prof. Dr. Luise F. Pusch
Ausblick:
Freitag, 23. Oktober, 19 Uhr, Trier - Lesung mit Feridun Zaimoglu
11. September
Freitag, 11. September, Mainz, Zentrum
Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN Albert-Schweitzer-Str. 113
Bürgerinnen und Bürger engagieren sich: Förderpartnerschaften für Integration - mit Beteiligung der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz , Veranstaltende: Arbeit und Leben gGmbH
Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.boell-rlp.de/Programm im Programm der Heinrich Böll Stiftung zu finden.
Zahlreiche und hochwertige Veranstaltungen nach den Sommer-Ferien
Mainz. 4. August 2009. (and). Die Heinrich Böll-Stiftung in Mainz bietet nach den Sommerferien ein neues hochwertiges und umfangreiches Programm wieder dicht und abwechslungsreich.
Den Einstieg in Themen zu Menschenrechten und zu weiteren Gesellschafts-Themen bietet in Trier ein Film zur Flüchtlingsproblematik,in Mainz findet am 30. August das "Ladies Lunch" statt
Im September widmet sich die Stiftung den Hauptthemen Geschlechtergerechtigkeit , Migration, sowie Klima- und Wirtschaftkrise orientiert. Letzteres wird für die nächsten Monate ein roter Faden für viele Veranstaltungen der Heinrich-Böll-Stiftung sein.
Ein Hoffnung machendes Bild zivilgesellschaftlichen Engagements bieten viele Mobilisierungen gegen Neonazi-Aufmärsche wie zuletzt in Friedberg, Nidda, Nieder-Olm, bei denen oft verhindert werden konnte, dass die entsprechenden Gruppen ihre menschenfeindlichen Parolen durch die Orte tragen konnten. Auch hierzu wird die Stiftung weiter arbeiten.
Die Übersicht der Veranstaltungen in den kommenden Monaten
Freitag, 28. August, 20 Uhr, Trier, Mehrgenerationenhaus, Christophstr. 1
"Ein Augenblick Freiheit" - preisgekrönter Film von Arash T. Riahi. über Flucht und Asyl in Europa
Sonntag, 30. August, 11 - 14 Uhr; Mainz, Gasthof Grün, Leibnizstr. 27/29
"Ladies Lunch"
Geschlechtergerechtigkeit - Das uneingelöste Versprechen -
Erfolge, Misserfolge und Perspektiven von Frauenpolitik
Freitag, 4. September, 14 - 18:30 Uhr; Trier, Studienzentrum Karl-Marx-Haus, Johannisstraße 28
Nachhaltige Regionalentwicklung statt unbegrenztes Wirtschaftswachstum
9. regionaler Klimagipfel - Neue Wege für für eine werte-bewusste nachhaltige Ökonomie
Donnerstag, 10. September, 19:30 Uhr; Mainz, Erbacher Hof, Grebenstraße 24
"Grüne Wege aus der Autokrise" - vom Autobauer zum Mobilitätsdienstleister? Moderation: Tabea Rößner, Prof . Andreas Knie, WBZ, Berlin, Prof . Heiner Monheim, Univ. Trier, Vertreterin / Vertreter von OPEL
Dienstag, 15. September, 19:00, Trier, Bischöfliches Angela-Merici-Gymnasium
Klimawandel – Lebenswandel - Kulturwandel
Aus der Reihe "Klimaschutz – eine Frage der globalen Gerechtigkeit" mit der Katholischen Akademie, Trier, Anmeldung erbeten, mit Angelika Zahrnt, , Mitglied des Rates für nachhaltige Entwicklung, ehemalige Vorsitzende des BUND,Einleitung von
Ulrike Höfken, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mittwoch, 16. September, Mainz, Rathaus
Warum Frauen erste Wahl sind
Politikerinnen in der Berichterstattung, mit Prof. Dr. Luise F. Pusch
Ausblick:
Freitag, 23. Oktober, 19 Uhr, Trier - Lesung mit Feridun Zaimoglu
11. September
Freitag, 11. September, Mainz, Zentrum
Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN Albert-Schweitzer-Str. 113
Bürgerinnen und Bürger engagieren sich: Förderpartnerschaften für Integration - mit Beteiligung der Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz , Veranstaltende: Arbeit und Leben gGmbH
Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.boell-rlp.de/Programm im Programm der Heinrich Böll Stiftung zu finden.
Emails mit gefälschter Absender-Adresse stammen möglicherweise aus China
Emails mit gefälschter Absender-Adresse stammen möglicherweise aus China
Wiederholte Angriffe auf das Journalisten-Büro Andreas Klamm – Nachrichtenagentur 3mnewswire.org
Von Andrew P. Harrod
London / Berlin. 2. August 2009. Die seit vergangener Woche in alle Welt versandten emails mit der gefälschten Absender-Adresse des Journalisten-Büro Andreas Klamm, stammen möglicherweise aus China.
Der Französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor von sieben Büchern hatte erst vor rund zwei Wochen einen Beitrag für eine internationale Zeitung in englischer Sprache zu schwersten Verletzungen der Menschenrechte in China veröffentlicht.
Ob es Zusammenhänge zu dem kritischen Bericht über die Verletzung der Menschenrechte in China gibt, steht zur Stunde nicht fest. Möglicherweise könnte es sich bei zahlreichen Angriffen innerhalb der vergangenen zwei Monate in vielfältiger Weise auch nur um eine „auffällige Häufung sonderbarer Zufälle handeln.“, teilte der Redaktions-Leiter des internationalen Medien-Netzwerkes mit, Andreas Klamm mit. Bei dem Medien-Netzwerk handelt es sich um ein nicht kommerzielles Medien-Netzwerk, das seit 1984 und 1986 frei und alternativ berichtet.
Die emails mit der gefälschten Absender-Adresse des Journalisten-Büro Andreas Klamm wurden in viele Teile der Welt verschickt, auch in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Prüfung der Header-Information führt zu einer ersten Spur nach China teilten Beobachter mit. Die emails mit der Absender-Adresse des Journalisten-Büro Andreas Klamm (email: andreasklamm@hotmmail.com) wurden weder aus London noch aus Ludwigshafen verschickt, sondern wurden offenbar mit gefälschter email-Absender-Adresse von China aus in viele Teile der Welt verschickt.
Bereits im Jahr 2007 fand ein Angriff auf einen Server des internationalen Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734 statt, das mit der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org kooperiert.
Im Jahr 2007 wurden mehrere Tausend emails mit gefälschter Absender-Adresse mit Viren-Anhang in alle Welt verschickt. Der email-Versand-Spam-Versand fand erst ein Ende, als öffentlich bekannt wurde, dass eine Strafanzeige bei der Polizei in Deutschland erstattet wurde.
Ob es Zusammenhänge zwischen dem email-Spam-Versand, die NACHWEISBAR NICHT vom Journalisten-Büro Andreas Klamm stammt und der Löschung des Nachrichten-Blogs von 3mnewswire.org bei www.3mnewswire.blogspot.com gibt, konnte bislang nicht geklärt.
Der Anbieter von Blogger, die Google INC. hat zahlreiche Blogs der internationalen Medien-Arbeitsgemeinschaft IBS Independent Broadcasting Service Liberty, die seit 1986, internationale Völkerverständigung in Radio- und Fernseh-Sendung und in Kooperation mit zahlreichen weiteren Einrichtungen und Medien-Angebote fördert, und die internationale Arbeit behinderter Journalisten und Autoren ohne jede Form des Hinweises oder einer Ankündigung gelöscht.
Eine Daten-Sicherung von fast 4000 Nachrichten-Beiträgen war nicht mehr möglich, da die Löschung nicht angekündigt wurde. Andreas Klamm beklagte so wörtlich die „Presse-Kommunikations- und Medien-Zensur“ des Konzern-Riesen.
Durch Google INC und Blogger wurde zudem der Zugang zum Einloggen der Autoren-Accounts zum internationalen Medien-Projekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW !, internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte, ohne Ankündigung gesperrt.
In dem Medien-Angebot von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters wird wie auch in den Büchern, die der französisch-deutsche Journalist in Frankreich und Deutschland veröffentlichte über die schwerste Verletzung von Menschenrechten regelmäßig berichtet.
Gesperrt ohne Mitteilung und Angabe von Gründen wurden auch die Autoren-Zugänge zum Blog der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die in Togo von Reverend Yawovi Nyonato gegründet wurde und zu weiteren Medien- und Presse-Angeboten des alternativen Medien-Netzwerkes, das seit 1984 und seit 1986 tätig ist.
„Offensichtlich gibt es Regierungen und Konzerne in dieser Welt, die ein großes Problem mit der Arbeit freier und internationaler Journalisten haben, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wissentlich nicht einhalten, verletzen, Presse-Freiheit außer Kraft setzen und offenbar auch die Berichte Jüdisch-Christlicher Mission-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zensieren wollen. Zumindest muss man diesen Eindruck gewinnen. Normalerweise sind dies mehr klassische Merkmale für eine Diktatur. Dass es so genannte Demokratien nötig haben auch kritische Informationen zu löschen und zu zensieren, ist ein Alarm-Zeichen.
Das wird nichts an meinem Wunsch ändern an meinen Antrag aus dem Jahr 2007 auf den Wechsel der Staatsbürgerschaft festzuhalten. Ich lehne die deutsche Staatsbürgerschaft aus Glaubens- und Gewissens-Gründen und auch inzwischen aus politischen Gründen ab.“, informierte der Gründer und Redaktions-Leiter des Medien-Netzwerkes.
Er stellte bereits im Jahr 2007 einen Antrag auf Wechsel der Staatsbürgerschaft nach Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Erst in der vergangenen Woche hatten sich „Zeugen“ bei Wikipedia Deutschland gemeldet, die in der Schriftform behaupteten, dass es keinerlei Nachweise und Beweise für die Arbeiten des französisch-deutschen Journalisten gebe. Angeblich handele sich bei den Angaben zu seinen Bücher, für die es so wörtlich „keine Nachweise und Beweise“ gibt möglicherweise um Betrug.
Weitere Informationen dazu bei http://andreasklamm.radiotvinfo.org .
An diesem Wochenende wurden mit der nicht angekündigten Löschung mehrere Tausend Beweise und Nachweise für die internationalen Arbeiten von Google INC. gelöscht.
Ausführliche Informationen mit Beispielen der Header - Informationen der gefälschten emails sind bei http://ibsradiotv.livejournal.com zu finden.
Wiederholte Angriffe auf das Journalisten-Büro Andreas Klamm – Nachrichtenagentur 3mnewswire.org
Von Andrew P. Harrod
London / Berlin. 2. August 2009. Die seit vergangener Woche in alle Welt versandten emails mit der gefälschten Absender-Adresse des Journalisten-Büro Andreas Klamm, stammen möglicherweise aus China.
Der Französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor von sieben Büchern hatte erst vor rund zwei Wochen einen Beitrag für eine internationale Zeitung in englischer Sprache zu schwersten Verletzungen der Menschenrechte in China veröffentlicht.
Ob es Zusammenhänge zu dem kritischen Bericht über die Verletzung der Menschenrechte in China gibt, steht zur Stunde nicht fest. Möglicherweise könnte es sich bei zahlreichen Angriffen innerhalb der vergangenen zwei Monate in vielfältiger Weise auch nur um eine „auffällige Häufung sonderbarer Zufälle handeln.“, teilte der Redaktions-Leiter des internationalen Medien-Netzwerkes mit, Andreas Klamm mit. Bei dem Medien-Netzwerk handelt es sich um ein nicht kommerzielles Medien-Netzwerk, das seit 1984 und 1986 frei und alternativ berichtet.
Die emails mit der gefälschten Absender-Adresse des Journalisten-Büro Andreas Klamm wurden in viele Teile der Welt verschickt, auch in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Prüfung der Header-Information führt zu einer ersten Spur nach China teilten Beobachter mit. Die emails mit der Absender-Adresse des Journalisten-Büro Andreas Klamm (email: andreasklamm@hotmmail.com) wurden weder aus London noch aus Ludwigshafen verschickt, sondern wurden offenbar mit gefälschter email-Absender-Adresse von China aus in viele Teile der Welt verschickt.
Bereits im Jahr 2007 fand ein Angriff auf einen Server des internationalen Glaubens-Netzwerkes IFN International Family Network d734 statt, das mit der Nachrichtenagentur 3mnewswire.org kooperiert.
Im Jahr 2007 wurden mehrere Tausend emails mit gefälschter Absender-Adresse mit Viren-Anhang in alle Welt verschickt. Der email-Versand-Spam-Versand fand erst ein Ende, als öffentlich bekannt wurde, dass eine Strafanzeige bei der Polizei in Deutschland erstattet wurde.
Ob es Zusammenhänge zwischen dem email-Spam-Versand, die NACHWEISBAR NICHT vom Journalisten-Büro Andreas Klamm stammt und der Löschung des Nachrichten-Blogs von 3mnewswire.org bei www.3mnewswire.blogspot.com gibt, konnte bislang nicht geklärt.
Der Anbieter von Blogger, die Google INC. hat zahlreiche Blogs der internationalen Medien-Arbeitsgemeinschaft IBS Independent Broadcasting Service Liberty, die seit 1986, internationale Völkerverständigung in Radio- und Fernseh-Sendung und in Kooperation mit zahlreichen weiteren Einrichtungen und Medien-Angebote fördert, und die internationale Arbeit behinderter Journalisten und Autoren ohne jede Form des Hinweises oder einer Ankündigung gelöscht.
Eine Daten-Sicherung von fast 4000 Nachrichten-Beiträgen war nicht mehr möglich, da die Löschung nicht angekündigt wurde. Andreas Klamm beklagte so wörtlich die „Presse-Kommunikations- und Medien-Zensur“ des Konzern-Riesen.
Durch Google INC und Blogger wurde zudem der Zugang zum Einloggen der Autoren-Accounts zum internationalen Medien-Projekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW !, internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte, ohne Ankündigung gesperrt.
In dem Medien-Angebot von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters wird wie auch in den Büchern, die der französisch-deutsche Journalist in Frankreich und Deutschland veröffentlichte über die schwerste Verletzung von Menschenrechten regelmäßig berichtet.
Gesperrt ohne Mitteilung und Angabe von Gründen wurden auch die Autoren-Zugänge zum Blog der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die in Togo von Reverend Yawovi Nyonato gegründet wurde und zu weiteren Medien- und Presse-Angeboten des alternativen Medien-Netzwerkes, das seit 1984 und seit 1986 tätig ist.
„Offensichtlich gibt es Regierungen und Konzerne in dieser Welt, die ein großes Problem mit der Arbeit freier und internationaler Journalisten haben, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wissentlich nicht einhalten, verletzen, Presse-Freiheit außer Kraft setzen und offenbar auch die Berichte Jüdisch-Christlicher Mission-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zensieren wollen. Zumindest muss man diesen Eindruck gewinnen. Normalerweise sind dies mehr klassische Merkmale für eine Diktatur. Dass es so genannte Demokratien nötig haben auch kritische Informationen zu löschen und zu zensieren, ist ein Alarm-Zeichen.
Das wird nichts an meinem Wunsch ändern an meinen Antrag aus dem Jahr 2007 auf den Wechsel der Staatsbürgerschaft festzuhalten. Ich lehne die deutsche Staatsbürgerschaft aus Glaubens- und Gewissens-Gründen und auch inzwischen aus politischen Gründen ab.“, informierte der Gründer und Redaktions-Leiter des Medien-Netzwerkes.
Er stellte bereits im Jahr 2007 einen Antrag auf Wechsel der Staatsbürgerschaft nach Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Erst in der vergangenen Woche hatten sich „Zeugen“ bei Wikipedia Deutschland gemeldet, die in der Schriftform behaupteten, dass es keinerlei Nachweise und Beweise für die Arbeiten des französisch-deutschen Journalisten gebe. Angeblich handele sich bei den Angaben zu seinen Bücher, für die es so wörtlich „keine Nachweise und Beweise“ gibt möglicherweise um Betrug.
Weitere Informationen dazu bei http://andreasklamm.radiotvinfo.org .
An diesem Wochenende wurden mit der nicht angekündigten Löschung mehrere Tausend Beweise und Nachweise für die internationalen Arbeiten von Google INC. gelöscht.
Ausführliche Informationen mit Beispielen der Header - Informationen der gefälschten emails sind bei http://ibsradiotv.livejournal.com zu finden.
Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing
Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing
Nürnberg. 3. August 2009. Am Samstag, 1. August hat in Deutschland und in Nürnberg der erste Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing der deutschen Sozial-Gesetzgebung stattgefunden.
Zudem Tag hat der Vorsitzende des Aktions-Kommitees zum Gedenk- und Aktions-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing, Initiator und Autor von drei Büchern, Hans-Jürgen Graf, aus Nürnberg aufgerufen.
Der national Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing soll künftig immer am 1. August jährlich stattfinden.
Die Beteiligung am Aktions- und Gedenktag war eigenen Angaben des Initiators, Hans-Jürgen Graf, zufolge gering.
In Nürnberg erklärte der Autor und couragierte Mann bei Radio IBS Liberty in einem Interview die Hintergründe zum Aktions- und Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing in Deutschland.
Das Radio-Interview ist bei www.ibstelevision.com/?page=radioibslibertyde1 zu hören.
Ausführliche Informationen zum nationalen Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing sind bei http://prekarier.infopartner.net/gedenktag zu finden.
Andreas Klamm
Nürnberg. 3. August 2009. Am Samstag, 1. August hat in Deutschland und in Nürnberg der erste Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing der deutschen Sozial-Gesetzgebung stattgefunden.
Zudem Tag hat der Vorsitzende des Aktions-Kommitees zum Gedenk- und Aktions-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing, Initiator und Autor von drei Büchern, Hans-Jürgen Graf, aus Nürnberg aufgerufen.
Der national Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing soll künftig immer am 1. August jährlich stattfinden.
Die Beteiligung am Aktions- und Gedenktag war eigenen Angaben des Initiators, Hans-Jürgen Graf, zufolge gering.
In Nürnberg erklärte der Autor und couragierte Mann bei Radio IBS Liberty in einem Interview die Hintergründe zum Aktions- und Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing in Deutschland.
Das Radio-Interview ist bei www.ibstelevision.com/?page=radioibslibertyde1 zu hören.
Ausführliche Informationen zum nationalen Gedenk-Tag für die Opfer von Sozial-Mobbing sind bei http://prekarier.infopartner.net/gedenktag zu finden.
Andreas Klamm
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