Sozialer Staat und Gesellschaft:
Gibt es Alternativen für Einkommen durch Erwerbs-Arbeit ?
Der hohe Preis von Industrialisierung, Automatisierung und Technisierung – Ideen und Konzept für die Zukunft – Serie Zukunfts-Perspektiven in Deutschland – Heute: Grundeinkommen und das Bandbreiten-Modell – Mögliche Wege aus der Krise
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 9. März 2010. Die fünf großen Parteien, CDU, CSU, FDP, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke suchen nach Konzepten und Antworten um die soziale und wirtschaftliche Krise in Deutschland zu überwinden. Die SPD-Spitzen-Kandidatin Hannelore Kraft meinte es am 8. März 2010 zum Welt-Frauentag sicher gut und wollte Menschen mit ehrenamtlicher Arbeit Perspektiven für eine Arbeitsbeschaffungs-Massnahme in Deutschland schenken. Kritiker der Pläne von Hannelore Kraft (SPD) befürchten allerdings eine Verdrängung der noch verbleibenden wenigen sozialversicherungs-pflichtigen Erwerbs-Einkommens-Arbeitsplätze, die für eine Minderheit von Menschen ein Menschen-würdiges Mindest-Einkommen ermöglichen können.
Dabei hat allerdings die Hannelore Kraft nicht berücksichtigt, dass für mächtige Wirtschafts-Lobbyisten der soziale und demokratiche Bundesstaat Deutschand in Fragen sozialer und demokratischer Verantwortung oft nicht System-relevant ist. In der Betriebswirtschaft gilt der bekannte Leit-Satz „…mit einem Minimum an Einsatz von Mitteln, das Maximum an Gewinn zu erwirtschaften.“. Maschinen, Automaten, Roboter, Computer, Arbeitnehmer und Arbeitnehmmerinnen sind für Groß-Konzerne und Wirtschafts-Lobbyisten oft nur Betriebs-Mittel zur Erreichung des Ziels innerhalb kürzerster Zeit und mit einem Minimum an Einsatz von Resourcen das größt mögliche Kapital-Vermögen erwirtschaften zu können. Werden Betriebsmittel „überflüssig“, seien es Maschinen, Roboter, Automaten, Computer oder auch Menschen, die ihre Arbeits-Kraft und Zeit zur Verfügung zu stellen, um Kaptial und Profite zu erwirtschaften, werden die Betriebs-Mittel „abgeschrieben“ oder auch abgewrackt. Bei Maschinen, Automaten, Robotern und Computern ist es möglich eine Abschreibung oder das Abwracken zu tolerieren.
Doch eine „Abschreibung“ oder „Abwrackung“ von Menschen, die in Fabriken oder automatisierten Dienstleistungs-Zentren nicht mehr als Arbeits-Kraft gebraucht ist mit dem Grundgesetz des sozialen und demokratischen Bundesstaats Deutschland und mit der universell gültigen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert 1948 von den Vereinten Nationen nicht vereinbar. Auf den sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland wird bereits in der Präambel des Grundgesetzes (GG) Bezug genommen, was die vorrangige Bedeutung eines sozialen und demokratischen Deutschlands für alle Menschen mit gleichen Grundrechten bekräftigt.
Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert allen Menschen ohne Ausnahme und ohne Einschränkung soziale Sicherheit, die Grundlage und Garantie auch für den – sozialen – Frieden innerhalb eines Landes oder Staates bilden, die Diskriminierung und Benachteilung und nicht zuletzt auch einen Aufstand der Menschen gegen eine Tyrannei verhindern sollen (vergleiche Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm ).
Die Frage nach einer Schuld, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran Schuld oder sind es wirtschaftliche und politische Eliten ist mehr kontra-produktiv als produktiv und wird auch nicht einfach zu beantworten oder zu lösen sein. Statt nach möglichen Schuldigen in Politik und Wirtschaft oder in der Masse der Menschen der „Arbeiterklasse“ oder Arbeitnehmerschaft zu suchen, macht es viel mehr Sinn nach Antworten zu suchen, die Menschen ein Menschen-würdiges Einkommen garantieren, das deren Teilhabe an Wirtschaft, Kultur, Bildung und am Leben ohne allzu große Einschränkung möglich macht. Das Erkennen der Ursachen, die zur Krise führten ist ohne Zweifel auch wichtig. Gleichzeitig muss es dennoch die Antworten geben, die soziale und demokratische Gerechtigkeit für alle Menschen in Deutschland möglich machen.
Tragfähig gute Konzepte, gute Antworten und Ideen können hierbei auch als Rettungs-Pakete für mittelständige Unternehmen und Groß-Konzerne in Deutschland ganz ohne Übertreibung angesehen werden. Wer in einem 1 Euro-Job oder ehrenamtlich in einem 0 Euro-Job arbeitet, der arbeitet zwar, doch solche beschäftigten Menschen können keine Teilhabe an Kultur, Bildung und Wirtschaft haben. Damit sägen Wirtschafts-Konzerne am eigenen Ast auf dem auch die Unternehmen sitzen. Fast ist es so als würden die Flüsse die zur Zuleitung für Wasserkraftwerke dienen ausgetrocknet werden. Folge: Das Wasserkraft-Werk würde nicht mehr betriebsfähig sein. Wer kein Geld hat kann logischerweise auch keine Investionen in die Wirtschaft tätigen. Folge: Der Wirtschafts-Kreislauf wird unterbrochen und Groß-Konzern wie Quelle, Opel und zahlreiche andere Unternehmen geraten in die Gefahr der Existenz-Vernichtung.
Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass Menschen auch ohne Herz-Kreislauf-System leben können. Das ist nicht möglich. Denn sollte es nach einem Herzkreislauf-Stillstand nicht zur rechtzeitigen Reanimation (Wiederbelebung) kommen, droht der Tod des Patienten. Nicht anders ist es beim Patienten Wirtschaft in Deutschland. Werden die elementare Wirtschafts-Kreisläufe nicht wiederbelebt, dann droht nach dem Massen-Sterben der Klein-Unternehmen auch das Aus für alle mittelständigen Unternehmen und auch für die Groß-Konzerne. Eine Ursache für die Probleme könnte möglichweise daran liegen, dass es die Vertreter aus Politik und Wirtschaft, doch die Gemeinschaft aller Menschen versäumt haben, ihre Weltanschauungen und Lebens-Philosophie auf eine Zeit anzupassen, in der durch fortschreitende Technisierung, Automatisierung und Industrialisierung die Arbeitskraft von Millionen von Menschen in Deutschland nicht mehr in der gewohnten Weise gebraucht wird, wie dies noch im 18. und 19. Jahrhundert das Geschehen war.
Mit der Suche nach einer Antwort auf dieses ernste Probleme beschäftigen sich sehr viele Menschen seit Jahren und es gibt inzwischen mehrere Antworten, die gemeinsam haben, dass allen Menschen ohne Ausnahme ein Grundeinkommen oder Basis-Einkommen losgelöst von Erwerbs-Arbeit in Fabriken und Unternehmen zur Verfügung stehen muss, damit für alle Menschen ohne Ausnahmen eine Teilhabe an Bildung, Kultur, Wirtschaft und Leben möglich ist, da auch eine Super-Koalition (wäre nach dem Grundgesetz nicht möglich) von CDU, CSU, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke, nicht die erforderliche Anzahl von Millionen von Erwerbs-Arbeitsplätzen schaffen können, die erforderlich sind, um möglichst viele Erwerbs-Arbeitsfähige Menschen in entsprechende Erwerbs-Arbeit vermitteln zu können. Das Problem besteht nicht darin neue Arbeit schaffen zu müssen, denn einen Mangel an Arbeit gibt es in Deutschland nicht. In Deutschland gibt es Arbeit im Überfluss. Es gibt lediglich Probleme an der Verteilung der Finanzmittel zur Finanzierung geleisteter Arbeit. Jeder Mensch, der lebt, leistet täglich Arbeit. Allerdings werden bespielsweise Frauen im Haushalt und Männer im Ehrenamt für die erbrachte Leistung und Arbeit nicht bezahlt.
Einige mögliche Antworten und Konzepte zu Wegen aus der Krise um den sozialen und demokratischen Bundesstaat will ich Ihnen gerne in einer kleinen Reihe „Zukunfts-Perspektiven in Deutschland“ vorstellen.
Konzept und Antwort No. 1:
BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN
Im Netzwerk Grundeinkommen engagieren sich Menschen aus allen Schichten der Gesellschaft auch Groß-Untenehmer für die Einführung des von der klassischen Erwerbs-Arbeit losgelösten, „bedingungslosen“ Grundeinkommens für alle Menschen ohne Ausnahme.
Die Idee zum Grundeinkommen ist einfach, übersichtlich und vor allem auch innerhalb kürzester Zeit realisierbar.
Das Netzwerk Grundeinkommen beschreibt die Idee in folgender Weise:
Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft gewährt wird. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
Das Grundeinkommen stellt somit eine Form von Mindest-Einkommenssicherung dar, die sich von den zur Zeit in fast allen Industrienationen existierenden Systemen der Grundsicherung wesentlich unterscheidet. Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass Arbeitsleistung oder Arbeitsbereitschaft verlangt wird.
Mit dem Grundeinkommen, so das Netzwerk, soll die Autonomie von Menschen, Bürgern und Bürgerinnen erreicht werden. Unternehmer könnten von der hohen Verantwortung als Arbeit-Geber „befreit“ werden. Mehr Autonomie wäre auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglich mit der grundsätzlichen Verfügbarkeit der der Möglichkeit der Nicht-Erwerbs-Tätigkeit einer anderen sinnerfüllenden Tätigkeit ausserhalb der bislang klassischen Arbeits-Modelle in Dienstleistungs-Unternehmen, Fabriken oder Groß-Konzernen nachzugehen. Mit dem Grundeinkommen wäre die Verteilungs-Gerechtigkeit erfüllbar, Eltern könnten eine größere Unabhängigkeit von dem Einkommen durch klassische Erwerbs-Arbeit erreichen. Eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und die Wahrung der Würde aller Menschen wäre möglich. Menschen, die es wünschen, können sich ehrenamtlich in der Gemeinschaft aller Menschen engagieren ohne dabei infolge fehlenden Einkommens zu „Bettlern“ oder Bitt-Stellern werden zu müssen. Deutschland könnte die Entwicklung von Muse und Kreativität erleben und Menschen könnten möglicherweise bislang nicht geahnte Talente und Fähigkeit entdecken und diese einer Gruppe oder der Gemeinschaft aller Menschen zur Verfügung stellen.
Die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ist kurzfristig, theoretisch und auch in der Praxis noch im Jahr 2010 in Deutschland möglich. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte sogar zu einem „Rettungs-Paket“ für Unternehmen unterschiedlichster Größe werden. Denn wer ein Grundeinkommen hat, kann auch wieder Geld beim Einkaufen ausgeben, Unternehmen können Steuern und Abgaben bezahlen, die für Staat und die staatliche Gemeinschaft aller Menschen erneute Vorteile möglich machen. Über die Höhe des Grundeinkommens wird diskutiert. Es gibt Menschen, die glauben ein Grundeinkommen von 1.000 bis 1.500 Euro monatlich könne ausreichend sein. Kritiker geben zu bedenken, dass für die Situation besonderer Lebens-Umstände, etwa komplexer und aufwendiger Pflege-Bedürftigkeit das Grundeinkommen finanziell zusätzlich ergänzt werden müsse. Weitere Informationen sind bei www.grundeinkommen.de zu finden.
Konzept und Antwort No. 2
DAS BANDBREITEN-MODELL
Das Modell wurde in der Arbeit der Deutschen Demokratischen Partei Deutschland erarbeitet, die im Jahr 1918 gegründet wurde. Zum Gründerkreis der Deutschen Demokratischen Partei Deutschland zählt Albert Einstein.
Die Deutsche Demokratische Partei erklärt das Bandbreitenmodell, als ein Modell das die Mechanismen der Marktwirtschaft nutzt, um Unternehmen dazu zu motivieren, neben dem Wettbewerb um Kunden, Produkte, Standorte und Technologie, Preise, in einen weiteren Wettbewerb einzureten. In einen Wettbewerb um möglichst viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ungeacht der Qualifikation, des Alter oder anderer bisheriger Hemmnisse zur Einstellung der neuen Mitarbeiter.
Die Entwickler glauben daran dass es möglich ist die Erwerbslosigkeit zu beseitigen und Löhne oder Gehälter zu steigern. Dazu müsse lediglich bei der Arbeit Angebot und Nachfrage ausgegelichen werden. Die Politik müsse Rahmen-Bedingungen schaffen, die die Arbeitgeber dazu motivieren, möglichst so viele Arbeitsplätze zu besetzen wie menschliche Arbeits-Kräfte vorhanden sind. Gleichzeitig muss jeder Arbeitsplatz mit einem hohen Mindestlohn bezahlt werden.
Wie ist ein solches Ziel zu erreichen ?
Die Antworten im Bandbreiten-Modell:
Die zusätzlichen Mitarbeiter müssen für die Unternehmen existentiell wichtig sein.
1.Was ist für Unternehmen existentiell wichtig? Ein möglichst hoher Umsatz/Marktanteil.
2.Wie erzielen Unternehmen einen möglichst hohen Umsatz/Marktanteil? Vor allem durch möglichst niedrige Verkaufspreise.
3.Wie kann der Gesetzgeber Einfluss auf die Verkaufspreise nehmen? Durch den Satz der Umsatzsteuer. Je niedriger der Satz, desto niedriger sind die Verkaufspreise der Produkte.
4.Wie kann der Gesetzgeber also Einfluss auf die Zahl der Beschäftigten nehmen? Indem er Unternehmen mit hoher Beschäftigungsintensität mit niedrigen Umsatzsteuer-Sätzen belohnt. („Arbeitsplatz-Prämien“). Je mehr Inlands-Mitarbeiter im Verhältnis zum Inlands-Umsatz ein Unternehmen beschäftigt, desto niedriger wird der Inlands-Gesamtpreis (Bruttopreis inkl. Umsatzsteuer) der Produkte des Unternehmen.
Im Bandenbreiten-Modell sind auch Zahlungen für „abwesende Arbeitsplätze“ mit bis zu 2.000 Euro im Monat geplant. Mit „abwesenden Arbeitsplätzen“ werden beispielsweise auch Leben-Situationen wie Renten, Kindergeld, bezahlte Hausarbeit, bedingungsloses Grundeinkommen, bezahltes Studium und bezahlte Weiterbildung definiert, die zum Empfang für Leistungen für „abwesende Arbeitplätze“ berechtigen könnten.
Ausführliche Informationen zum Bandenbreiten-Modell und zum Engagement der Deutschen Demokratischen Partei (ddp) sind zu finden bei www.bandbreitenmodell.de und www.ddp-partei.de .
Die Antworten und Konzepte „bedingungslose Grundeinkommen“ und das „Bandbreiten-Modell“ sind stark verkürzt dargestellt. Ausführliche Informationen sind bei den zuvor genannten Präsentations-Adressen im Internet zu finden.
Es gibt weitere Konzepte und Ideen, die aus den Krisen von Massen-Arbeitslosigkeit und dem Abstellgleis Hartz 4 führen können. Alles was es jetzt noch braucht sind mutige Menschen, die weiter denken auch an die Zukunft und mutige und couragierte Politiker und Politikerinnen, sei es Hannelore Kraft, Sigmar Gabriel, Jürgen Trittin oder Dr. Angela Merkel und viele andere, die sich und allen weiteren Menschen eingestehen, es ist die Zeit „Ja zu sagen, zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland“.
Ob die Wahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2010 helfen kann „Ja, zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens“ in Deutschland zu sagen, bleibt abzuwarten.
Eine wichtige öffentliche Debatte über die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland könnte 82 Millionen Menschen in Deutschland helfen, die universell garantierten Grundrechte und Menschenrechte in der Praxis-Anwendung zu erleben. Diese elementaren Grundrechte und Menschenrechte könnten mit Leben in der Tat, Wahrheit und Praxis erfüllt werden.
Welche sozialen Grund- und Menschenrechte haben alle Menschen in Deutschland ohne Ausnahmen?
Die Antworten sind zu finden in der Resolution 217 A aus dem Jahr 1948 proklamiert durch die Vereinten Nationen in New York City. Die Resolution 217 wird auch als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bezeichnet:
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Die vollständige Veröffentlchung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm zu finden. Die vollständige Fassung des Grundgesetzes (GG) ist bei www.dejure.org/gesetze/GG zu finden.
Jahrgang Nr. 22, est. 1986. British Newsflash Magazine est. 1986. Special Edition, in der UMFRAGEN durchgeführt werden. Herausgeber, Verleger, Gründer von British Newsflash Magazine ist der Journalist Andreas Klamm.
Dienstag, 9. März 2010
Dienstag, 2. März 2010
Bundesverfassung-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Bundesverfassung-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden
Von Andreas Klamm Sabaot
Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“
In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:
„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – - 1 BvR 263/08 – - 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).
In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.
Leitsätze für Grundrechte und Demokratie
Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.
Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.
Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.
Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.
„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“
Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland
Eine nur mittelbar Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresss sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.
Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“
Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutschland, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.
CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil
Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : “Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.
Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.”
Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.
Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.
Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung
Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html
Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden
Von Andreas Klamm Sabaot
Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“
In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:
„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – - 1 BvR 263/08 – - 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).
In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.
Leitsätze für Grundrechte und Demokratie
Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.
Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.
Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.
Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.
„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“
Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland
Eine nur mittelbar Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresss sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.
Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“
Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutschland, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.
CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil
Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : “Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.
Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.”
Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.
Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.
Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung
Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html
Einführung der Todesstrafe für Menschen mit homosexueller Lebensweise geplant
Avaaz.org bittet um Hilfe
Einführung der Todesstrafe für Menschen mit homosexueller Lebensweise geplant
Kirchen-FührerInnen, Homosexuelle Interessens-Gruppen Bürgerrechte-Akvisiten und Menschenrechte-Aktivisten versuchen vereint für das uneingeschränkte Recht auf Leben aller Menschen zu wirken
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
New York / London. 2. März 2010. In Uganda ist nach Informationen der internationalen Solidaritäts-Bewegung AVAAZ.org (www.avaaz.org ) die Einführung der Todesstrafe für Männer und Frauen geplant, die die homosexuelle Lebensweise praktizieren. Mehr als eine halbe Million Menschen aus aller Welt haben in einer öffentlichen Petition bereits gegen die geplante Einführung der neuen Gesetze und den Vollzug der Todesstrafe unterschrieben. Nach Informationen eines Sprechers von Avaaz.org genügt allerdings die Anzahl der Pedanten, die sich gegen eine Einführung der Todesstrafe engagieren, noch nicht.
Ähnlich wie in Deutschland über die Erhöhung oder auch Kürzungen der Sozial-Leistungen für Menschen in schwerer Not, seien in Uganda heftige Debatten über das Gesetz entbrannt, das Menschen, Frauen und Männer, die die homosexuelle Lebensweise praktizieren mit dem Tod zu bestrafen plant. In dem neuen Gesetz ist auch geplant die Freundinnen und Freunde der Menschen, die eine homosexuelle Lebensweise praktizieren in Gefängnissen zu inhaftieren und mittels Todesstrafe hinzurichten.
Man könne es nicht zulassen, dass Extremisten die Stimme der Vernunft und Zunkunft übertönen, ergänzte ein Avaaz-Sprecher. Die Organisation will Menschen, die jetzt mit der Todesstrafe bedroht werden mittels Petition, Umfragen und Anzeigen-Kampagnen helfen. In rund zwei Wochen haben eine halbe Million Menschen weltweit eine Petition mitgezeichnet, die gegen die Todesstrafe und für das Leben aller Menschen gerichtet ist.
Ein Avaaz-Sprecher informierte: „Das ist eine außergewöhnliche Reaktion gegen dieses schreckliche Gesetz – aber wir benötigen noch mehr Unterschriften. Die Extremisten verstärken ihre Rhetorik – homophobe Aktivisten peitschen die Wut auf, indem sie schauderhafte Mythen verbreiten. Aber nur wenige kennen die harten Details dieser drakonischen Gesetzes-Vorlage. Und es wurde keine Meinungs-Umfrage durchgeführt, um festzustellen, ob die ugandische Bevölkerung derartige Massen-Exekutionen unterstützen würde.“
Die uganische Widerstands-Bewegung sei von der globalen Solidarität elektrisiert. Doch es fehle an den Mitteln, die Menschen im Land über die tödlichen Gefahren der Menschen-verachtenden Gesetze zu informieren.
Avaaz.org hofft mit Unterstützern und Unterstützerinnen auch Radio-Spots, Fernseh-Spots, Zeitungs-Annoucen und Plakat-Kampagnen starten zu können. Es gelte auch in Uganda Millionen von Menschen die Wahrheit über die neuen Todes-Strafe-Gesetze und über die allgemeinen Menschenrechte zu vermitteln.
Homophobie sei in Uganda, wie auch in Deutschland und in vielen anderen Teilen der Welt weit verbreitet. Es gelte den Glauben an die allgemeinen Menschen-Rechte und menschliche Grundrechte, auch das uneingeschränkte Recht auf Leben aller Menschen, zu verteidigen.
Die geplante Einführung der Todesstrafe gegen Menschen, die die homosexuelle Lebenweise praktizieren und deren Freunde und Freundinnen, werde bei AVAAZ.org als ein „starker Angriff gegen die universell und allgemein gültigen Menschenrechte gewertet.“
In Uganda seien Menschen im fundamentalen Glauben, dass „jedes Leben den gleichen Wert hat, unabhängig von Nationalität, Glauben und sexueller Ausrichtung" getragen und dies bilde auch die Grundlage des Widerstandes gegen die Gesetzes-Vorlage zur Einführung der Todesstrafe. Die Petition werde in den kommenden Tage dem Parlaments-Sprecher in Uganda vorgelegt.
Das Engagement für das uneingeschränkte RECHT auf LEBEN aller Menschen vereine Kirchen-Führer, Gruppen homosexueller Menschen, Bürger-Rechte-Aktivisten und Menschenrechte-Aktivisten gleichermaßen im Engagement für Gerechtigkeit und Menschenrechte, teilten Ben, Alice, David, Paula, Benjamin und Ricken (* die Nachnamen der Sprecher und Sprecherinnen wurden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht von Avaaz.org) mit.
Ausführliche und weitere Informationen über die geplante Einführung der Todesstrafe in Uganda:
https://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vl
https://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vl
BBC, British Broadcasting Cooperation, England, United Kingdom:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/africa/8542341.stm
http://www.avaaz.org/death-law
http://www.avaaz.org / AVAAZ.org, international, Bewegung für Solidarität
Einführung der Todesstrafe für Menschen mit homosexueller Lebensweise geplant
Kirchen-FührerInnen, Homosexuelle Interessens-Gruppen Bürgerrechte-Akvisiten und Menschenrechte-Aktivisten versuchen vereint für das uneingeschränkte Recht auf Leben aller Menschen zu wirken
Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent
New York / London. 2. März 2010. In Uganda ist nach Informationen der internationalen Solidaritäts-Bewegung AVAAZ.org (www.avaaz.org ) die Einführung der Todesstrafe für Männer und Frauen geplant, die die homosexuelle Lebensweise praktizieren. Mehr als eine halbe Million Menschen aus aller Welt haben in einer öffentlichen Petition bereits gegen die geplante Einführung der neuen Gesetze und den Vollzug der Todesstrafe unterschrieben. Nach Informationen eines Sprechers von Avaaz.org genügt allerdings die Anzahl der Pedanten, die sich gegen eine Einführung der Todesstrafe engagieren, noch nicht.
Ähnlich wie in Deutschland über die Erhöhung oder auch Kürzungen der Sozial-Leistungen für Menschen in schwerer Not, seien in Uganda heftige Debatten über das Gesetz entbrannt, das Menschen, Frauen und Männer, die die homosexuelle Lebensweise praktizieren mit dem Tod zu bestrafen plant. In dem neuen Gesetz ist auch geplant die Freundinnen und Freunde der Menschen, die eine homosexuelle Lebensweise praktizieren in Gefängnissen zu inhaftieren und mittels Todesstrafe hinzurichten.
Man könne es nicht zulassen, dass Extremisten die Stimme der Vernunft und Zunkunft übertönen, ergänzte ein Avaaz-Sprecher. Die Organisation will Menschen, die jetzt mit der Todesstrafe bedroht werden mittels Petition, Umfragen und Anzeigen-Kampagnen helfen. In rund zwei Wochen haben eine halbe Million Menschen weltweit eine Petition mitgezeichnet, die gegen die Todesstrafe und für das Leben aller Menschen gerichtet ist.
Ein Avaaz-Sprecher informierte: „Das ist eine außergewöhnliche Reaktion gegen dieses schreckliche Gesetz – aber wir benötigen noch mehr Unterschriften. Die Extremisten verstärken ihre Rhetorik – homophobe Aktivisten peitschen die Wut auf, indem sie schauderhafte Mythen verbreiten. Aber nur wenige kennen die harten Details dieser drakonischen Gesetzes-Vorlage. Und es wurde keine Meinungs-Umfrage durchgeführt, um festzustellen, ob die ugandische Bevölkerung derartige Massen-Exekutionen unterstützen würde.“
Die uganische Widerstands-Bewegung sei von der globalen Solidarität elektrisiert. Doch es fehle an den Mitteln, die Menschen im Land über die tödlichen Gefahren der Menschen-verachtenden Gesetze zu informieren.
Avaaz.org hofft mit Unterstützern und Unterstützerinnen auch Radio-Spots, Fernseh-Spots, Zeitungs-Annoucen und Plakat-Kampagnen starten zu können. Es gelte auch in Uganda Millionen von Menschen die Wahrheit über die neuen Todes-Strafe-Gesetze und über die allgemeinen Menschenrechte zu vermitteln.
Homophobie sei in Uganda, wie auch in Deutschland und in vielen anderen Teilen der Welt weit verbreitet. Es gelte den Glauben an die allgemeinen Menschen-Rechte und menschliche Grundrechte, auch das uneingeschränkte Recht auf Leben aller Menschen, zu verteidigen.
Die geplante Einführung der Todesstrafe gegen Menschen, die die homosexuelle Lebenweise praktizieren und deren Freunde und Freundinnen, werde bei AVAAZ.org als ein „starker Angriff gegen die universell und allgemein gültigen Menschenrechte gewertet.“
In Uganda seien Menschen im fundamentalen Glauben, dass „jedes Leben den gleichen Wert hat, unabhängig von Nationalität, Glauben und sexueller Ausrichtung" getragen und dies bilde auch die Grundlage des Widerstandes gegen die Gesetzes-Vorlage zur Einführung der Todesstrafe. Die Petition werde in den kommenden Tage dem Parlaments-Sprecher in Uganda vorgelegt.
Das Engagement für das uneingeschränkte RECHT auf LEBEN aller Menschen vereine Kirchen-Führer, Gruppen homosexueller Menschen, Bürger-Rechte-Aktivisten und Menschenrechte-Aktivisten gleichermaßen im Engagement für Gerechtigkeit und Menschenrechte, teilten Ben, Alice, David, Paula, Benjamin und Ricken (* die Nachnamen der Sprecher und Sprecherinnen wurden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht von Avaaz.org) mit.
Ausführliche und weitere Informationen über die geplante Einführung der Todesstrafe in Uganda:
https://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vl
https://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vl
BBC, British Broadcasting Cooperation, England, United Kingdom:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/africa/8542341.stm
http://www.avaaz.org/death-law
http://www.avaaz.org / AVAAZ.org, international, Bewegung für Solidarität
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