Dienstag, 9. Februar 2010

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“


Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.


Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung


Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:

„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.

„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.

Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.

Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.

Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.

In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“

Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.

Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“

Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat


“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.

Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.

Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”

Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“

SPD-Politikerin fordert Mindestlohn

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.

Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”

Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.

Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

Donnerstag, 4. Februar 2010

Zehnter Todes-Tag von Manfred Klamm

Traurige Erinnnerung

Zehnter Todes-Tag von Manfred Klamm

Gründer der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim tödlich verunglückt


Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Mainz / Frankenthal. 4. Februar 2010. Heute gedenken die Familie und Freunde des am 4. Februar 2000 verstorbenen Manfred Klamm aus Bingen, der am 30. Januar 2000 in Otterstadt nach einer Übung einen Unfall hatte. In der Folge schwerster Brand-Verletzungen und eines Inhalations-Traumas ist der Gründer und ehemalige Vorsitzende der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen – Mannheim e. V., Manfred Klamm am 4. Februar 2000 auf der Intensiv-Station V 1 für Schwerst-Brandverletzte, heute vor 10 Jahren, am 4. Februar 2000 verstorben.




Fotos: 3mnewswire.org

Wenige Jahre vor seinem Tod gründete der ehemalige Post-Beamte und ehemalige Feuerwehr-Obermann der Städtischen Berufs-Feuerwehr derStadt Ludwigshafen am Rhein die Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e.V. die dem Bundesverband für das Rettungshundewesen e. V. angehört ( www.brh.info. ) . Da Manfred Klamm damals im Krankenhaus eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, wurde im Februar 2000 seine Leiche in der Berufsgenosschenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Frankenthal und der zuständigen Polizei in Speyer am Rhein und in Ludwigshafen am Rhein beschlagnahmt.

Berühmt wurde Manfred Klamm, dessen Ehefrau, drei Kinder, davon auch meine Person, als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von neun veröffentlichten Büchern (siehe www.amazon.de, Stichwort-Suche Andreas Klamm) allerdings erst im Jahr 2007 als Brigitte Hirsch, das Soziale Netzwerk Deutschland e. V. (SND) in Ludwigshafen am Rhein, der private und möglicherweise selbst ernannte Sonder-Ermittler mit dem Namen „naturinfo“ und der Zeuge Thomas Metz aus Ludwigshafen am Rhein im Jahr 2007 darüber informierten, dass die gesamte Familie Manfred Klamm, Andreas Klamm, Ehefrau und zwei Töchter Spenden-Betrug in geschätzer Höhe von bis zu 1600 Milliarden Euro begangen haben sollen. Laut einem weiteren Hinweis-Geber aus Speyer am Rhein, der auf Anfrage jedoch mitteilte, man habe seine email gefälscht: „Gehen immer alle Spenden, die in Deutschland gemacht werden auf das Konto von Klamm...“.

Der Sonder-Ermittler „naturinfo“,der nicht bereit ist seine wahre Identität öffentlich bekannt zu geben, der nach Hinweisen des Zeugen Thomas Metz aus Ludwigshafen am Rhein, möglicherweise auch Ludwigshafen am Rhein oder Neuhofen in der Pfalz stammen könnte, veröffentlichte in zahlreichen Internet-Foren, unter anderem auch bei jux.de, Erwerbslosen-Forum und in zahlreichen weiteren Foren und verbreitete auch in Ludwigshafen am Rhein und im Rhein-Pfalz-Preis das falsche Gerücht, wonach es sich bei der Familie Manfred Klamm um die „gefährliche Bauern-Betrüger-Familie und reichste Familie in der Gemeinde von Neuhofen“ handeln soll, die „immer so tut als sei diese arm und die Menschen betrügt.“ Die Zeugen wollen beobachtet haben, wie Manfred Klamm seine Ehefrau, die beiden Töchter und meine Person als Sohn des verstorbenen ehemaligen Feuerwehr-Beamten im Jahr 2007 Betrug begangen haben sollen.

Manfred Klamm dürfte einer der ganz wenigen Menschen in Deutschland sein, dem sieben Jahre nach seinem Tod, vorgeworfen wird, als Toter schwerste Formen des Betrugs begangenen zu haben.

Laut Informationen der in Ludwigshafen am Rhein erscheinenden Hemshof Zeitung (Hemshof Info, www.hemshof.info , siehe Bericht und Dokumentation „Quellen“) ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal seit dem Jahr 2007 gegen die Familie Manfred Klamm, Hedwig Klamm, die beiden Töchter und Andreas Klamm, auch bekannt als Andreas Klamm Sabaot, die zum Teil getrennt in Neuhofen und in London in England lebt.

Mit den schwersten Betrugs-Vorwürfen gegen den im Jahr 2000 verstorbenen Manfred Klamm, seine Ehefrau, seine beiden Töchter und dessen Sohn, sind auch 30 Feuerwehr-Leute der Freiwilligen Feuerwehren in Otterstadt, Waldsee und Neuhofen, 2 Notärzte aus Speyer am Rhein, die Polizei in Speyer am Rhein, die Polizei in Ludwigshafen am Rhein, die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz, die behandelnden Ärzte, Ärztinnen und das Pflege-Personal der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein (BG Unfall-Klinik) und Journalisten und Journalistinnen der Tageszeitungen, Mannheimer Morgen, Rheinpfalz und Speyerer Tagespost, die über den tragischen Unfall-Tod von Manfred Klamm bereits im Jahr 2000 berichteten, mindestens in den öffentlichen Verdacht geraten, „Betrug oder Beihilfe zum Betrug der Familie Manfred Klamm, Ehefrau und Kinder“ begangen zu haben.

Obgleich die falschen Vorwürfe, sogar für Polizei-liche und juristische Laien, als ganz offensichtlich falsch zu erkennen sein müssen, verbreitet sich das Gerücht seit 2007 nach wie vor. Eine Wiederherstellung der Reputation der Familie Manfred Klamm, seiner Ehefrau, seiner beiden Töchter und meiner Person scheint offenbar nicht erwünscht zu sein.

Es wäre gerade zu törricht im Zeit-Alter der Total-Überwachung und Vorrats-Speicherung den qualifizierten Polizei-Beamten und Experten des Landeskriminalamtes in Rheinland-Pfalz und des Bundeskriminalamtes (BKA) Wiesbaden zu unterstellen, dass diese von Milliarden-Spenden-Transaktionen der Familie Manfred Klamm, Ehefrau, Kinder und meiner Person ( Andreas Klamm ) so ganz und gar nichts bemerkt haben sollen, da schon die Freistellungs-Aufträge bei Banken und Sparkassen, Mitarbeiter der Banken und Sparkassen dazu zwingen müssten, bei Auffälligkeiten Polizei und Staatsanwaltschaft oder die zuständige Zoll-Fahndung zu verständigen.

Damit hätte die Polizei und die Generalbundesanwaltschaft natürlich weitere sehr gute Gründe sofort Ermittlungs-Verfahren gegen Mitarbeiter großer Banken einzuleiten, die sich dann möglicherweise auch noch an diesem „imaginären – (nicht real stattgefundenen Betrug) – schuldig“ gemacht haben könnten.

Zumindest dann, wenn man dem anonymen telefonischen Hinweisen eines Informanten glauben darf, wonach das Ziel der Aktionen „...die Zwangs-Auflösung des gemeinnützigen Vereines Bundesverband für das Rettungshundewesen e.V. (BRH) in Hanau “ sein soll und für den Fall, dass die Zwangs-Auflösung nicht stattfindet, eine „ganze Serie von Strafanzeigen gegen Polizei-Beamte, Staatsanwälten in Frankenthal, Feuerwehr-Leute aus Ludwigshafen am Rhein, Waldsee, Neuhofen, Otterstadt, zwei Notärzte aus Speyer am Rhein, Ärzte und Pflege-Personal in der Berufsgenosschenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein und Journalisten der Tageszeitungen Rheinpfalz, Mannheimer Morgen und Speyerer Tagespost“ angekündigt wurden.

Nach Informationen des anonymen Hinweisgebers, der am Telefon seinen Namen nicht nennen wollte, „seien rund 140 Strafanzeigen in Rheinland-Pfalz in Vorbereitung und 40 Stafanzeigen in Hessen in Vorbereitung.“

Ob diese Informationen in dieser Form stimmen konnte, ich leider nicht recherchieren. Ob man solche anonymen Hinweise ernst nehmen muss, kann ich nicht beurteilen. Unklar ist mir allerdings der Bezug zum Verein Bundesverband für das Rettungshundewesen e.V., da ich nicht Mitglied des Vereines bin, sondern beim Deutschen Roten Kreuz. Wenn eine größt mögliche Schädigung erreicht werden soll, dann müßte in der logischen Schlußfolgerung, das Ziel die Zwangs-Auflösung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. sein. Von den Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es hierzu keine Auskünfte.

Um die schwersten Anschuldigungen auch öffentlich aufklären zu lassen, habe ich noch im Dezember 2009 mehrere Strafanzeigen bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe und beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden erstattet, nach dem erneut die falschen Vorwürfe in Ludwigshafen am Rhein gestreut wurden, mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Behörden, da seit 2006 mein Lebens-Mittelpunkt als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Bürger überwiegend in London in England ist. Meine erste Wahlheimat ist öffentlich bekannt seit dem Jahr 2001, New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Bereits heute lade ich herzlichst alle Presse- und Medien-Vertreter von Tageszeitungen, Presse, Film, Funk und Fernsehen, national und international zu den öffentlichen Gerichts-Terminen in Ludwigshafen am Rhein ( Amtsgericht ) und in Frankenthal in der Pfalz ( Landgericht ) zur ausführlichen Bericht-Erstattung ein. Die Zeugen-Aussagen von 30 Feuerwehr-Leuten, Polizei-Beamten aus Speyer, aus Ludwigshafen, der Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz, 2 Notärzten aus Speyer, den Ärzten der Berufsgenosschaftlichen Unfall-Klinik Ludwigshafen, dem Pflege-Personal, von Journalisten der Tageszeitungen, Rheinpfalz, Mannheimer Morgen, Tagespost, der Ehefrau des verstorbenen Manfred Klamm, deren Kinder, dazu zählt auch meine Person und eine nicht unbeträchtliche Anzahl weiterer Zeugen, dürfte eine interessante Grundlage für eine gute und fundierte Bericht-Erstattung in Fernsehen, Radio und Zeitungen bieten.

Vermutlich wird schon bei der Vielzahl der beteiligten Menschen, Gruppen und Vereine einer der größten Justiz-Prozesse in der Geschichte Deutschlands und von Rheinland-Pfalz öffentlich geführt werden.

Nicht nur die Öffentlichkeit hat ein Recht auf die Aufklärung der schwersten Betrugs-Vorwürfe gegen den im Jahr 2000 verstorbenen Manfred Klamm, der angeblich sieben Jahre nach seinem Tod von Zeugen dabei beobachten worden sein soll, in Tat-Einheit mit seiner Ehefrau, meiner Person und meinen beiden Schwestern Betrug begangen zu haben, sondern natürlich auch die Familie im Allgemeinen und im Gesamten.

Vor allem weil auch in Deutschland und in der Welt gilt:

„Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.“

Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen ( www.un.org ) im Jahr 1948.

Der verstorbene Manfred Klamm kann sich 10 Jahre nach seinem schlimmen Unfall-Tod nicht mehr verteidigen.

Die noch lebende Ehefrau, die beiden Töchter und meine Person, doch auch den Journalisten der Zeitungen Rheinpfalz, Mannheimer Morgen, Speyerer Tagespost, zwei Notärzten aus Speyer, der Polizei in Speyer am Rhein und in Ludwigshafen am Rhein, 30 Feuerwehr-Leuten, der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, dem Pflegepersonal und den Ärzten in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein dürfte es aus verständlichen Gründen sehr wohl möglich sein, sich gegen die falschen Anschuldigungen des Betrugs, der Beihilfe zum Betrug und Spenden-Betrug in geschätzer Höhe von mehreren Milliarden Euro, sehr wohl zu verteidgen und dazu haben auch alle ohne Ausnahme das Recht.

Manfred Klamm, war ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann, ein Beamter der Städtischen Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, später ein Post-Beamter, auch ein kranker Mann, der sich selbst nicht helfen konnte, dafür anderen Menschen mehrfach das Leben gerettet hat und wenige Jahre vor seinem tragischen Unfall-Tod die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen am Rhein e. V. gründete, ein Teil des Bundesverbandes für das Rettungshundewesen e.V. .

Manfred Klamm war kein Engel und auch kein Held, doch er war auch ganz sicher nicht ein Betrüger, sondern vielmehr doch irgendwie im Volksmund bezeichnet, vielleicht nur ein armer Schlucker im Staats-Dienst, der jetzt offenbar noch nach seinem Tod mit seiner gesamten Familie, einer verwittweten Ehefrau und drei Kindern, zu denen ich auch zähle bestraft werden soll, von zum Teil bekannten und auch unbekannten Tätern.

Mit Landwirtschaft hatte die Familie Manfred Klamm übrigens keine einzige Sekunde irgendetwas zu tun. Es ist international und öffentlich bekannt, dass ich seit 1984 als Fernseh- Radio- und Film-Produzent, als Journalist, Rundfunk-Journalist und Buch-Autor auch für Tageszeitungen, seit 1986 als Herausgeber des kleinen, doch internationalen Nachrichten- und Reise-Magazines British Newsflash Magazin tätig bin und zudem im sekundären Zweit-Beruf staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Staats-Examen aus dem Jahr 1993 mit insgesamt 25 Jahren Berufserfahrung als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor und immerhin 17 Jahren Berufserfahrung in der Pflege.

Meine Mutter ist eine arme Witwe, die mit den Sorgen des Alltags kämpft, meine Schwestern versuchen sich tapfer im Leben in zahlreichen Berufssparten, nur nicht in der Landwirtschaft.

Meine Wenigkeit ist durch drei Unfälle und chronische Erkrankungen bereits seit 1977 chronisch krank und behindert, was viele Menschen in der Pfalz „ekelig finden“ - „mit behinderten und chronischen kranken Menschen will man nichts zu tun haben...“.

Bereits mit dem Bekanntwerden der schweren Vorwürfe im Jahr 2007 wurden kostenfrei die relvanten Daten an die Polizei und Presse in Deutschland übermittelt und zudem hatte ich bereits damals telefonisch, öffentlich und schriftlich die Polizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gebeten alle Finanz-Transaktionen meiner Person zu überwachen.

Wie die Finanz-Transaktionen des im Jahr 2000 verstorbenen Manfred Klamm vom Bundeskriminalamt und von der Generalbundesanwaltschaft überwacht werden können, ist sicher ein größeres Problem, auch in Zeiten von Total-Überwachung und Vorrats-Datenspeicherung, welches auch erfahrene Polizei-Ermittler in Ratlosigkeit bringen könnte.

Das technische Problem: Bisher gibt es keine wissenschaftliche, offiziell bekannte Methode die Finanz-Aktionen verstorbener Menschen nach deren Tod zu überwachen.

Hypothetisch gerechnet schon bei einem Besitz von nur einer Milliarde Euro könnte die jährliche Mindest-Verzinsung bei 36 Millionen Euro liegen, macht etwa 3 Millionen Euro pro Monat – vermutlich wäre jeder glückliche Besitzer von nur einer Milliarde Euro ein gerne gesehener Gast und Freund in der Berliner High Society und bei Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Feiern im Kanzlerinnen-Bungalow in Berlin.

Schon die Tatsache, dass mich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nicht zum Feiern in das Bundeskanzlerinnen-Bungalow nach Berlin eingeladen hat, sollte einige Menschen nachdenklich stimmen, insbesondere wenn man bedenkt, dass ich bis 1997 immerhin Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Deutschland war und mich natürlich über eine Einladung von Dr. Angela Merkel sehr freuen würde.

Es gibt nur ein Problem: Mir fehlt das Geld aus der Porto-Kasse von Josef Ackermann ( Deutsche Bank ), der zum Feiern in das Kanzlerinnen-Bungalow im Jahr 2009 eingeladen wurde.

Quellen:
Manfred Klamm und Familie, ausführliche Dokumentation mit Fotos, Berichten, Dokumenten und Urkunden in Kopie, Originale können bei Wunsch vorgelegt werden: http://www.box.net/shared/vyfg1o8k0r
Hemshof Zeitung, www.hemshof.info
Berichte des Zeugen Thomas Metz aus Ludwigshafen am Rhein
Brigitte Hirsch, Vorsitzende des Vereines Soziales Netzwerk Deutschland e.V., Ludwigshafen am Rhein, www.snd-ev.de
Hans-Jürgen Graf, Nürnberg, Der Prekarier, http://prekarier.infopartner.net
Thomas Müller, Nürnberg, Infopartner.net, www.infopartner.net
BRH Bundesverband für das Rettungshundewesen e.V., www.brh.info
Generalbundesanwaltschaft, Karlsruhe, www.generalbundesanwalt.de
BKA Bundeskriminalamt Wiesbaden, www.bka.de
Rheinpfalz, Tageszeitung, www.rheinpfalz.de
Mannheimer Morgen, Tageszeitung, www.morgenweb.de
Tagespost Speyer, Tageszeitung, www.tagespost-speyer.de
Polizei Speyer am Rhein, http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/4cb/4cb509c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm
Polizei Ludwigshafen am Rhein / Polizeipräsidum Rheinpfalz, http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/fde/fde509c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm
Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz, http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/919/919c4256-87e4-11d4-a735-0050045687ab%2C%2C%2C%2C.htm
Regionalhilfe.de, Medien- und Hilfs-Projekte seit 2006, www.regionalhilfe.de
John Baptist Mission of Togo, internationale Jüdisch – Christliche Mission, www.missionjb.org, www.johnbaptistmission.org
Berufsgenosschenschaftliche Unfall-Klinik Ludwigshafen am Rhein, www.bgu-ludwigshafen.de
Kreiskliniken Reutlingen, http://www.kreiskliniken-reutlingen.de/deu.html
Evangelische Kirche / Protestanische Kirche Neuhofen, Pfarrer Richard zur Heide, Pfarrer Glock,
http://protkirche-neuhofen.de
Feuerwehr Waldsee, www.feuerwehr-waldsee.de
Feuerwehr Neuhofen, www.feuerwehr-neuhofen.de
Städtische Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, http://www.ludwigshafen.de/rathaus/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat_bereich/2_17_feuerwehr/
Manfred Klamm Memorial, www.manfred-klamm-memorial.blogspot.com

Freitag, 25. Dezember 2009

Obdachlos: Junge Mutter bringt Baby im Stall zur Welt

Obdachlos: Junge Mutter bringt Baby im Stall zur Welt

Von Andreas Klamm – Sabaot, Nachrichten-Korrespondent

Bethlehem / Israel. 24. Dezember 2009. Eine junge Mutter Maria Ariel (*Name von der Redaktion geändert) und ihr junger Ehemann Josef, haben im jüdischen Land in einer Stadt Davids, in Bethlehem in einem Stall ein Baby zur Welt gebracht.

Das junge Ehepaar Joseph Ariel (*Namen von der Redaktion geändert) aus Galiläa und Maria Ariel reisten in die Stadt zur angeordneten Volkszählung um sich „schätzen“ oder zählen zu lassen. Alle Versuche eine Unterkunft zu finden oder zumindest für die Geburt eine Herberge zu finden, seien gescheiert, berichteten mehrere Zeugen.

Daraufhin hat die bislang hochschwangere, junge Maria ihr Kind in einem Stall geboren. Nach der Geburt, soll die junge, faktisch obdachlose Mutter, ihr Kind, einen Sohn, dem es den Umständen entsprechend gut gehe, in Windeln in eine Krippe gelegt haben.

Hirten, die in der Gegend auf den Felden ihre Herde hüteten, wurden Zeugen dieser und weiterer sonderbarer Ereignisse. Ein Zeuge spricht mit gedrückter Stimme: „Es trat ein Engel des HERRN zu den Hirten und die Klarheit des HERRN leuchtete so sehr um uns, dass wir uns sehr fürchteten.“.

Doch der Engel sagte: „Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird; denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus, der HERR, in der Stadt Davids.“

Der Engel habe von einem Zeichen gesprochen und soll darüber informiert haben, dass die Hirten ein Kind in Windeln gewickelt in einer Krippe liegend finden werden.

Ein Autor und Arzt, Lukas Adriel (*Name von der Redaktion geändert), berichtete, dass sich um den Engel eine Menge der himmlischen Herrscharen versammelt haben solle, die Gott lobten und so wörtlich sprachen: „Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen.“

Nach dem die Engel in Richtung Himmel fuhren, beschlossen die Hirten schnell nach Bethlehem zu gehen um die „Geschichte zu sehen, die da geschehen ist, die ihnen der HERR kundgetan hat“. Bei ihrer Ankunft im Stall von Bethlehem fanden die Hirten das junge Ehepaar Maria und Joseph mit einem Kind in der Krippe liegend.

Die Hirten teilten dem Ehepaar, die von dem Engel erklärten Informationen, die über dieses Kind gesagt wurden, mit. Weitere Zeugen wunderten sich über die Informationen der Hirten. Die junge Mutter Maria soll, einem Bericht zufolge, über die Worte sehr in „ihrem Herzen bewegt worden sein“.

Die Hirten seien wieder zu ihrer Herde zurückgehrt und sollen Gott gepriesen und gelobt für alles, was sie gehört und gesehen hatten, wie denn zu ihnen gesagt wurde.

Die Geschichte des jungen Ehepaares wurde weltweit bekannt, nach dem Spekulationen darüber entstanden sind, dass Josef, der Ehemann von Maria, nach mehrfach bestätigten Angaben von weiteren Zeugen, nicht der Vater des „Krippen-Kindes von Bethlehem“ sein soll.

Perspektiven und Reaktionen von Behörden-Mitarbeiterinnen in Deutschland


Ob es sich bei dem Bericht um eine „konspirative Verschwörungs-Theroie“ handeln könnte, konnte möglicherweise von Beamten und Beamtinnen des Landeskriminalamtes noch nicht ermittelt werden. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes teilte mit: „Für uns ist eine Notlage des Ehepaares nicht erkennbar. Der Vater soll Geld mit Western Union senden. Bei der Vergabe von Steuergeldern, gelten „restriktive Entscheidungsgründe“.

Zwecks weiterer Ermittlungen wurden möglicherweise mehrere Beamte des Landeskriminalamtes nach Bethelelm gesendet. Ein Sprecher der ARGE (Arbeitsgemeinschaft zur Bewilligung von Sozial-Geld-Zahlungen) erklärte: „Die Behörden prüfen zur Zeit eine Kürzung der Sozialleistungen für die junge Mutter Maria und den Ehemann Josef. Das junge Ehepaar hat die ARGE über die Möglichkeit der Geburt eines Baby´s im Stall nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.“ Es gelte grundsätzlich einen Sozialleistungs-Missbrauch zu verhindern. Die Geburt eines Baby´s im Stall von Bethlehelm habe die zuständige ARGE zuvor nicht genehmigt.

Weitere Berichte folgen, sobald nähere Informationen zu den Ereignissen vorliegen.

Die Ereignisse seien nach überlieferten Informationen bereits vor rund 2009 Jahren in Bethlehem geschehen. Bei dem Bericht handelt es sich um Ereignisse, die in ähnlicher Weise in der Bibel, Neues Testament, im Evangelium nach Lukas berichtet wurden und modifiziert auf neuzeitliche Entwicklungen in Deutschland, speziell für die Leser und Leserinnen in Deutschland, geschrieben und veröffentlicht wurden.

Quelle: Bibel, Neues Testament Evangelium nach Lukas, Kapitel 2
http://www.ifnd734.org/biblegerman/B42C002.htm

Donnerstag, 24. Dezember 2009

Französisch-deutscher Journalist und Mediengründer mit Grüßen zum Fest

Französisch-deutscher Journalist und Mediengründer mit Grüßen zum Fest

London / Berlin. 24. Dezember 2009. Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Medien-Gründer, mehrerer internationaler und alternativer Medien, Andreas Klamm – Sabaot (41) hat an die Leser, Leserinnen und Hörer und Hörerinnen und Zuschauer und Zuschauerinnen eine Gruß-Botschaft zum Weihnachts-Fest geschrieben und veröffentlicht.


In seiner Gruß-Botschaft wünscht der Medien-Gründer, Redaktions-Leiter und Sende-Leiter,der unter anderem in Frankreich, Groß Britannien und Deutschland als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor tätig ist und zudem neun Bücher veröffentlichte, allen Menschen, ein frohes und gesegnetes Fest, ein frohes Weihachts-Fest, einen guten Start in das Jahr 2010 und wünscht, dass das Jahr 2010 für viele Menschen ein besseres Jahr werden möge, insbesondere auch für die im September 2009 bei einem Segel-Törn in Nassau in Bahamas, unverschuldet in Not geratene, Natalie mit ihrem Baby, das m Oktober 2009 in Berlin geboren wurde und für die dreijährige Tochter Jennifer Jaqueline.

Vom Ehemann der in Not geratenen zweifachen Muter fehlt bislang jede Spur. Zuletzt soll sich der Mann in der Karibik aufgehalten haben.

Andreas Klamm – Sabaot, Sohn eines ehemaligen Feuerwehr-Obermanns bei der Städtischen Berufsfeuerwehr in Ludwigshafen am Rhein und ehemaligen Post-Beamten, Manfred Klamm (verstorben im Jahr 2000 nach einem Auto-Unfall) und Enkel-Sohn des seit 1945 vermissten, franäzösischen Offiziers und französischen Staatsbürgers, Haedi SABAOT ist seit 1984 als Journalist, Rundfunk-Journalist, Schriftsteller und Autor tätig und zudem Medien-Gründer mehrerer alternativer, internationaler und nicht kommerzieller Medien, die seit 1986 der internationalen Völkerverständigung dienen, unter anderem von IFN International Family Network d734 (1984), IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, bekannt auch als Radio IBS Leeds, IBS TV Liberty (1986, Leeds, England und Speyer am Rhein), British Newsflash Magazine (Leeds, England und Speyer am Rhein), die Nachrichtenagentur, 3mnewswire.org (1984), Regionalhilfe.de, regionale Medien- und Hilfs-Projekte (2006, Ludwigshafen und Landau in der Pfalz), Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (2006, London, England, Berlin und Nürnberg, Deutschland), internatinonales Medien-Projekt für Menschenrechte und Mitbegründer des internationalen Nachrichten- und Missions-Magazines, MJB MISSION NEWS, das weltweit mit der ISSN 1999-8414 registriert ist und gemeinschaftlich mit dem Evangelisten Yawovi Nyonato von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptitst Mission of Togo gegründet wurde und seit dem Jahr 2008 rund 190 nationale und internationale Ausgaben veröffentlicht hat.

Eine kommerzielle Nachrichten-Agentur, die der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm-Sabaot im Jahr 1996 gründete, die HRM News Horse-Rider Media Data in Ludwigshafen am Rhein, hatte leider kein Glück und musste die Dienste in der Folge einer Insolvenz einstellen. Die Nachrichten-Agentur war auf Nachrichten aus dem Reit- und Perde-Sport spezialisiert. Im Jahr 1996 zog sich der Journalist bei einem Reit-Unfall mit einem Pflege-Pferd in Mannheim, schwere Verletzungen zu und musste mehrere Wochen in der Chirugie der Universitäts-Klinik in Mannheim verbringen. Seit 1998 ist der Journalist, offiziell anerkannt behindert, chronisch krank und seit dem Jahr 2000 mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Insgesamt wurde er zudem fünfmal obdachlos und hatte mitten in der Not auch Fernseh-Sendungen auf der Strasse während einer Zeit in der Obdachlosigkeit in Ludwigshafen und Mannheim produziert, die unter anderem auch im Offenen Kanal Ludwigshafen am Rhein gesendet wurden.

Andreas Klamm – Sabaot wirkt und arbeitet, auch mit einigen gesundheitlichen Einschränkungen, international in Frankreich, Groß Britannien und Deutschland und betrachtet sich als kosmopolitisch denkener Welt-Bürger und als Europa-Bürger, der gerne auch einen Europäsichen Reisepass in der Hand halten möchte, wie er erst vor kurzem mitteilte. Als französisch-deutscher Journalist und Bürger betrachte er die Welt als sein „Zuhause“, nicht jedoch ein einzelnes Land.

Das Schreiben mit Grüßen zum Fest im vollen Wortlaut:

December 24, 2009

Fest-Grüße

Sehr geehrte Damen und Herren !
Sehr geehrte Leser und Leserinnen!
Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen !

Aufgrund mehrerer Nothilfe-Beteiligungen und auch aufgrund des Eintritts gesundheitlicher Probleme (in Bezug auf chronische Hepatitis C, Folgen von 3 Unfällen, Behinderung, chronischer Erkrankung) war es mir leider nicht möglich rechtzeitig Gruß-Schreiben zu den Feiertagen zu versenden.

Daher bitte ich um Ihr Verständnis und mögen Sie mir bitte verzeihen.

Zudem bestehen hohe Arbeits-Belastungen in meinem Hauptberuf als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor. Wie einige von Ihnen wissen, arbeite ich seit 2006 in Groß Britannien, Frankreich und zeitweise auch in Deutschland.

In der Welt findet zur Zeit viel Bewegung statt und im Vergleich zu meinen Erfahrungen als Journalist in den 80er Jahren, dort gab es zu den Feiertagen noch Pausen, muss ich heute feststellen, dass auch Feiertage kein Grund mehr für Pausen sind.

Dennoch will ich Ihnen, die Sie jetzt vielleicht Brücken-Tage genommen haben, um etwas Ruhe, Urlaub und Erholung zu finden, die jeder Mensch im Arbeits-Leben braucht,

ein frohes, gesegnetes Fest,
frohe Weihnachten,

und gute Feiertage wünschen.

Zudem wünsche ich Ihnen allen einen guten Start in das Jahr 2010
und ein gutes Jahr 2010.


Für Sie, für mich und für viele andere Menschen, insbesondere auch für die junge Mutter Natalie, ihr Baby, geboren im Oktober, ihe 3jährige Tochter hoffe ich sehr, dass das Jahr 2010 ein gutes und besseres Jahr wird.

Zur von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) und von mir gestarteten Hilfs-Gruppe "1984 Natalie und die Kinder" hier ein erster Zwischen-Bericht.

Die ersten Aufrufe wurden am 2. Dezember 2009 veröffentlicht, dass wir einer jungen Mutter, Natalie, ihrem Baby (geboren im Oktober 2009 in Berlin) und ihrer 3jährigen Tochter helfen wollen, nach dem diese UNVERSCHULDET bei einem Segel-Törn in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und der Ehemann verschwunden ist.

Zwischen-Bericht:

Bislang gibt es NICHT einen Helfer oder Helferin, die bereit waren, Baby-Strampelanzug, Baby-Kleidung oder Kinder-Kleidung oder Spielsachen und zumindest kleine Geschenke an eine junge Mutter mit Kindern in Not zu senden, die sich in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Berlin befinden.

Päckchen mit Briefmarken und etwas Hilfe können gesendet werden an:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Postfach 11 13

D 67137 Neuhofen
Deutschland

Die Nachweise über die Weiterleitung der Hilfe-Päckchen werden im Internet veröffentlicht oder wahlweise mittels email an die Spender und Spenderinnen übersendet. Daher bitte wenn möglich auch die email-Anschrift angeben.

Aktuelle Informationen veröffentlichen wir unter anderem bei der Hilfe-Gruppe „1984 Natalie und die Kinder“

http://www.wer-kennt-wen.de/club/vu9xdx0o


Grüße zum Fest und einige Infos zur Situation von Natalie, Baby TJ und der 3jährigen Tochter Jennifer Jaqueline sind zu finden Sie auch in einem Fernseh-Beitrag von IBS TV Liberty bei:

http://www.youtube.com/watch?v=9GowsrP_vng

Buch-Lesungen

Wie einige von Ihnen bereits gelesen haben, plane ich im Frühjahr 2010 mehrere Buch-Lesungen in Berlin und nicht nur in Groß Britannien und in Frankreich.

Bei den Buchlesungen werde ich 3 der von mir 9 geschriebenen und veröffentlichten Büchern vorstellen.

Aus aktuellem Anlass werde ich besonderen Bezug zum Themen-Komplex "Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit" in Berlin nehmen und hoffe, dass auch einige bekannte politische Vertreter und Vertreterinnen zu geplanten öffentlichen Diskussionen kommen werden.

Leider liegen die Zusagen noch nicht vor. Sobald wie möglich werde ich dazu nähere Informationen mitteilen.

Besprechungs-Expemplare können bei Nachweis für die Arbeit für Medien als PDF-Datei KOSTENFREI angefordert werden. Da ich meine Bücher zum Teil überwiegend nur noch in der englischen Sprache schreibe, mit einigen Anteilen in deutscher und französischer Sprache isst es wichtig, mehrsprachige Kenntnisse zu haben.

Zu den Buch-Lesungen unter anderem auch in Berlin lade ich bereit heute herzlichst ein.

Einige Informationen zu meinen Büchern finden Sie bei:

1. http://andreasklamm.radiotvinfo.org
2. www.andreas-klamm-sabaot.de.be (im Dezember sind leider mehrer Termine wegen Erkrankung ausgefallen !)
3. www.andreas-klamm-books.de.be

Herzlichen Dank für besondere Hilfen auch für die junge Mutter Natalie mit Baby und Kind an meine Mutter, Hedwig Klamm aus Neuhofen, einer armen Wite, seit 2000 und an den Herausgeber und Autor, Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg und an "unseren"
Musik-Produzenten WOLFGANG LENG aus Dortmund, der für Radio IBS Liberty und für ein Lied für die

Solidarität für Flüchtlinge und Menschen in Not

ohne zu zögern, sofort mehrere Musik-Titel gespendet hat und besonderen DANK auch an die Familie GOLDBERG aus Jersualem in Israel.

Tipp: Hören Sie die Musik von Wolfgang Leng, die ist richtig gut.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm - Sabaot, französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist,
Sende-Leitung, Redaktions-Leitung und Gründer von

IBS TV Liberty
Radio IBS Liberty
IBS Independent Broadcasting Service Liberty (seit 1986)

British Newsflash Magazine (seit 1986)

3mnewswire.org - Nachrichtenagentur

IFN International Family Network d734 (seit 1984)

Regionalhilfe.de, Medien- und Hilfs-Projekte, seit 2006

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
internationales Medienprojekt für Menschenrechte
seit 2006

www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.radiotvinfo.org

Missionar, Nachrichten-Korrespondent und Missions-Leitung

Vertretung für Deutschland seit 2008
Vertretung für Groß Britannien seit 2008
internationale Jüdisch-Christliche
JOHN BAPTIST MISSION OF TOGO
gegründet 2004 von
Evangelist Yawovi Nyonato, Lome, Togo
www.missionjb.org
www.johnbaptistmission.org
www.johnbaptistmission.wordpress.com

Montag, 23. November 2009

Studenten-Proteste und Not: Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen

Studenten-Proteste und Not:

Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen


Von Andreas Klamm

Dresden. 23. November 2009. In der Technischen Universität Dresden werden die Proteste der Studenten bereits heute im besetzten Hörsaal genutzt, um über alternative soziale Sicherungs-Modelle für alle Menschen in Deutschland zu informieren.


„Das Bedingungsloses Grundeinkommen kann als eine emanzipatorische Forderung verstanden werden.“, infomierte ein Sprecher.

Heute um 17 Uhr wird daher an der Technischen Universität Dresden, im Gerhart-Potthoff-Bau, Hörsaal 81 (01069 Dresden, zwischen Fritz-Förster-Platz und Nürnberger Platz) der Film „Designing Society“, ein Film von Jördis Heizmann und Andreas Zgarja zum Thema Grundeinkommen zu sehen sein. Der Film hat eine Länge von 30 Minuten. Der Eintritt ist kostenfrei.

Im Anschluss an die Vorführung des Films von Jördis Heizmann (Designerin) und Andreas Zgarja (Kameramann) steht in einer Diskussions-Runde Katja Kipping, Mitglied des Bundestages (Die Linke) und Mitbegründerin des Netzwerkes Grundeinkommen und Geisela Walter und Ronald Blaschke für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Die Veranstaltung wird von den Studierenden als auch von der Initiative Grundeinkommen Dresden und Umgebung unterstützt. Ausführliche und weitere Informationen zum Film „Designing Society“ sind bei http://www.designing-society.de zu finden.

Ronald Blaschke, geboren 1950 studierte Philosophie und Erziehungswissenschaften, ist Mitbegründer des Netzwerkes Grundeinkommen und veröffentlichte als Autor zahlreiche Fach-Publikationen zu den Themen, Arbeit, Soziales, Gesellschaft und soziale Sicherheit. Ausführliche Informationen mit einer kleinen Übersicht von Werken des Autors sind bei http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke zu finden.

In Fernseh-Interviews erklärte die Politikerin Katja Kipping die Idee die hinter der emanzipatorischen Sozial-Politik der bundesweiten Einführung des Grundeinkommens steht. Die Interviews sind zu sehen bei http://www.katja-kipping.de/article/66.texte-zum-grundeinkommen.html. Allgemeine Informationen zum Thema GRUNDEINKOMMEN sind auch beim Netzwerk GRUNDEINKOMMEN bei www.grundeinkommen.de abrufbar.

Sonntag, 1. November 2009

Schwangere Natalie F. aus Berlin: Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Schwangere Natalie F. aus Berlin:

Ehemann wurde nicht von den Haien gefressen

Hat Bordell-Besitzer David W. ein RTL-Fernseh-Team beschwindelt? Ehemann meldet sich bei der John Baptist Mission of Togo - „Ich vermisse meine Ehefrau und Tochter“ - Natalie war in einer Notlage – Weitere Zeugen bestätigen Notlage


Von Andreas Klamm - Sabaot

Nassau (Bahamas) / New York / Berlin. 1. November 2009. Überraschende Neuigkeiten und Informationen gibt es zu den Ereignissen und zur Geschichte zur schwangeren Natalie F. (24) und ihrer 3jährigen Tochter Jennifer. Die schwangere Mutter war mit ihrer 3jährigen Tochter in Nassau in Bahamas in eine Notlage geraten.




Die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) mit ihrer 3jährigen Tochter Jennifer kämpften in der Not in den Straßen von Bahamas um das Überleben. Foto: RTL Television, New York City, U.S.A. / Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.


Zwei Tage nach der Ankunft der jungen Mutter am 14. Oktober 2009 am Flughafen in Berlin, meldete sich der Zeuge David W., ein nach Informationen von Zeugen, „krimineller Besitzer eines Bordells“ in Nassau in Bahamas bei internationalen Medien mit der Behauptung: „Natalie, die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien und der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter und Missionar Andreas Klamm – Sabaot hätten einen so genannten „Nationalen Deutschland Betrug“ begangen.“ So wörtlich schrieb der Zeuge David W. „Natalie und ihre 3jährige Tochter seien am 8. Oktober nach Miami in die U.S.A geflogen und von den U.S.A. nach Deutschland.“

Noch am Wochenende (Freitag, 9. Oktober und Samstag 10. Oktober 2009) begleitete ein eigens aus New York City eingeflogenes Fernseh-Team von RTL die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in den Straßen von Nassau in Bahamas. Da die RTL Fernseh-Producerin Daniela Hoffmann aus New York City skeptisch war, recherchierte die journalistische Kollegin sehr intensiv. Als die Kollegin versucht mehr über die Docks in Nassau in Bahamas zu erfahren, gehen bei der John Baptist Mission of Togo plötzlich Telefonanrufe in Hilfe-Zentrum „International Social and Medical Outreach Team“ ein. Zeugen am Telefon aus Bahamas warnen: „Damit könnten die schwangere Mutter und ihr Kind und weitere Menschen in Gefahr geraten. Die Menschen in den Docks sind verunsichert. Polizisten trauen sich erst gar nicht in die Docks von Nassau in Bahamas.“

Jetzt wurde bekannt, dass David. W., offenbar die RTL-Fernseh-Produzentin Daniela Hoffmann, die eigens mit einem Fernseh-Team aus New York City (U.S.A.) nach Nassau in Bahamas reiste, möglicherweise angeschwindelt hat. Die im RTL-Magazin „Explosiv“ gezeigten Fernseh-Bilder sind, nach Informationen des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F., in einem Bordell des Zeugen David W. entstanden. Der Zeuge David W. teilte schriftlich mit, dass er Strafanzeige gegen die Geschädigten und Helfer, das meint unter anderem die John Baptist Mission of Togo, gegen den französisch-deutschen Journalisten, Krankenpfleger, Rettungssanitäter Andreas Klamm - Sabaot und gegen weitere Helfer bei der Royal Bahamas Police und bei der deutschen Polizei erstatten wolle.

Die internationale Mission betrachtet dies auch als einen Versuch der „Kriminalisierung von Einsatz- und Rettungs-Kräften und von staatlich geprüften Pflege-Fachkräften. Zum Rettungs-Einsatz für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter, wurden mehr als 24 internationale Rettungs- und Hilfs-Organisationen um Hilfe-Leistung und Unterstützung gebeten, weil es ernste Anzeichen für eine ernste Gefährdung der Mutter, ihr Baby und das Kind gab und zudem auch eine bestätigte Notlage gab.“


Der Ehemann versicherte in der gezeigten Bordell-Anlage habe seine Ehefrau mit der 3jährigen Tochter nicht gewohnt. Die Angaben des Ehemannes bestätigten zuvor bereits drei weiteren Zeugen, die schriftlich mehrfach mitteilten: „Die in Not geratene schwangere Natalie F. und ihre 3jährige Tochter JJ. waren obdachlos, in Not und mussten um Hilfe bitten.“ Mehr als 100 weitere Zeugen soll es geben, die Natalie F. gesehen haben in der Zeit der Notlage.

Am 19. Oktober 2009 meldeten sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklärten die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet. Ein Sprecher der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo erklärte zu den offenbar falschen Anschuldigungen gegenüber der schwangeren Mutter Natalie F., der Mission und dem Missions-Leiter Andreas Klamm - Sabaot: „Der Notruf von Natalie F. ging am 29. September 2009 bei der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien bei der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die im Dienst des Heiligen G-TTES von Israel und des HERRN Jesus Christus steht, ein. Die Angaben der Mutter, das meint die Notlage, wurden von Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes bestätigt. Zudem fanden beim internationalen MJB Education Media Network, das der Mission im Hilfs-Einsatz zur Seite steht, mehrere Media Cross Checks statt. Die Notlage wurde auch dort mehrfach vom Auswärtigen Amt in Deutschland schriftlich bestätigt.

Der französisch-deutsche Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Missionar und Missions-Leitung und die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland waren nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches zur Hilfleleistung für die in Not geratene schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter verpflichtet. Die jetzt vorzeitig, eingetretene verfrühte Geburt ist vielmehr ein klares Anzeichen dafür, dass es keine Zeit zu verlieren gab. Die John Baptist Mission of Togo muss die ganz klar als nicht richtig erkennbaren falschen Anschuldigungen als Angriff auf eine internationale Jüdisch-Christliche Mission im Dienst für Israel und für G-TT werten. Mit den Angriffen werden wichtige Hilfs-Projekte für bis zu mehrere Tausend Menschen in Afrika und in Deutschland gefährdet. Daher müssen wir verteidigen, denn sonst wird in der Folge der falschen Anschuldigungen die wirtschaftliche Existenz für bis zu mehrere Tausend Kinder, Frauen und Männer in Deutschland und in Afrika möglicherweise vernichtet und wirtschaftliche Existenz-Vernichtung ist als eine ernste Bedrohung für bis zu mehrere Tausend Kinder und deren Eltern in Deutschland und in Afrika zu bewerten. Besonders schlimm sind die falschen Anschuldigungen, weil es sich auch um kranke Kinder in Deutschland handelt, die mit den Hilfs-Projekten unterstützt werden könnten.

Die Mission könne es nicht zulassen, dass Rettungs- und Hilfs-Kräfte für Hilfe-Leistung kriminalisiert werden, sonst müsse im Zuge der gesetzlichen Pflicht zur Gleichbehandlung jeder Feuerwehrmann, jede Krankenschwester und jeder Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Rettungs- und Hilfs-Einsätze eine Strafanzeige bei einem Hilfs-Einsatz erhalten. Daher haben eine Missions-Leitung und der Gründer und Präsident der John Baptist Mission of Togo, Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato, eine internationale und unabhängige Untersuchung der Ereignisse zur Notlage der schwangeren Mutter mit Kind bei den Vereinten Nationen beim U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon in New York City beantragt.“

Die verzweifelte, schwangere Mutter Natalie F. erteilte nach ihrem Notruf an die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo auch einen Auftrag den seit 6. Juli 2009 vermissten Ehemann zu suchen. Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir haben der jungen Frau keine Hoffnung auf eine erfolgreiche Suche nach dem Ehemann gemacht, da dieser möglicherweise auch mittels Haftbefehl von der deutschen Polizei gesucht wird. Dennoch mussten wir, da auch eine Notlage des Ehemannes nicht ausgeschlossen werden konnte eine Vermissten-Anzeige erstatten. Wie die John Baptist Mission of Togo aus sicherer Quelle erfahren konnte hat auch eine Notlage des Ehemannes vorgelegen, jedoch nicht, das was die Ehefrau und auch Mitarbeiter der internationalen Mission befürchten mussten, etwa einen Selbst-Mord.“

Am Flughafen in Berlin Tegel traf die schwangere Mutter Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter am Mittwoch, 14. Oktober 2009, ein. Rund 14 Tage später am 27. Oktober 2009 erreichte die John Baptist Mission und das internationale MJB Education Media Network eine sonderbare email: „Sehr geehrter Herr Klamm....Da wir uns nicht kennen, also ich bin der Hans-Jürgen Rolf F. geb am 09.07.1963 in Siegen (*) meine Mutter heißt Linda Elisabeth Freya Johann (*) geb. Müller am 11.04.1939 (*)...falls sie diese Daten benötigen um meine Identität zu bestätigen. Also ich weiß noch nicht genau was hier abgeht. Habe erfahren was los ist oder los war.

Ich lebe und bin wohl auf. Zur Zeit befinde ich mich noch in Canada (*) aber morgen bin ich in Bolivien (*). Die Bilder im RTL Bericht sind nicht von einer Wohnanlage, sie sind von David´s Bordell. Hochachtungsvoll Hans-Jürgen F.“

Laut dem Fernseh-Bericht von RTL befindet sich der Ehemann vermutlich zur Zeit auf der Flucht mit seinem Segelboot nach Brasilien. Der Zeuge David W. aus Bahamas schrieb in seinen falschen Vorwürfen: „Hans segelt zur Zeit vermutlich nach Deutschland...“

Wieso „Natalie aufgeschmissen“ wurde sei ihm nicht bekannt, informierte der Ehemann von Natalie, Hans-Jürgen Rolf F. Er habe jeden Monat das Geld für die Miete geschickt bis Anfang September.

Ein Sprecher der Mission sagte: „Wir waren uns nicht sicher, nachdem jedoch die email-Daten geprüft worden sind, konnten wir eine 94-prozentige Identitäts-Bestätigung erhalten und haben natürlich nach der Prüfung sofort die Vermisstenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin und die Royal Bahamas Police informiert, darüber dass der Ehemann sich offenbar bei der John Baptist Mission of Togo gemeldet hat und dieser damit vermutlich nicht mehr als vermisst gelten muss.“

Im RTL-Fernseh-Bericht des Magazines „Explosiv“ informierte ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Johannes Mocken darüber, dass der Ehemann der in Not geratenen schwangeren Natalie F. in zwei laufenden Verfahren von der Polizei gesucht werde.

Der Redaktion liegt inzwischen auch die Bestätigung vor, dass zwei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Nassau in Bahamas in den Docks, das sind die Armen-Viertel in Nassau in Bahamas, offenbar tatsächlich nach dem ehemals vermissten und immer noch von der Polizei gesuchten Hans-Jürgen Rolf F. vor Ort gesucht und gefragt haben sollen. Den Beamten des Bundeskriminalamtes ist es, soweit jetzt bekannt, nicht gelungen den gesuchten Ehemann von Natalie F. in Nassau in Bahamas zu finden.

Um einen Missbrauch auszuschließen wurde von der Mission ein Identitäts-Nachweis (Lichtbild-Ausweis) des Ehemannes Hans-Jürgen Rolf F. gefordert. Dieser wurde von Hans-Jürgen Rolf F., dem Ehemann von Natalie an die John Baptist Mission of Togo an die internationalen Verteiler und Redaktionen der Mission gesendet.

Zeugen hatten zuvor berichtet, der Ehemann habe vor mehreren Monaten einen Segel-Unfall erlitten. Diese Informationen bestätigte jetzt auch der Ehemann der schwangeren Natalie F.. Er habe vor mehreren Monaten einen Unfall beim Segeln erlitten und wurde dabei auch schwer verletzt.

Ehemann hat Ehefrau nicht im Stich gelassen

Eigenen Angaben zufolge habe er die Miete für seine Ehefrau Natalie F. bis Anfang September bezahlt. Ein Landeskriminalamt habe allerdings sein Konto gesperrt wegen der Flucht. Damit konnte vermutlich der Ehemann die Miete für Natalie F. nicht mehr bezahlen und die junge schwangere Mutter ist in der Folge mit ihrer 3jährigen Tochter in schwere Not und Obdachlosigkeit geraten.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft


Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu einem Verdacht auf ein „sexuelles Delikt“ erklärte Hans-Jürgen Rolf F.: Der Vorwurf sei falsch. Es sei vermutlich eine Eifersucht einer bekannten Frau, die den Ehemann „ständig angemacht habe.“ Er habe ihr finanziell geholfen. Die Bekannte habe einen Schuldschein unterschrieben und Ratenzahlungen in der Höhe von 50 Euro vereinbart. Als die Bekannte nicht zahlen konnte, habe die Frau angeboten, sie könne die Schulden „mit Sex abarbeiten.“.

Das habe er, so erklärte der Ehemann abgelehnt. Daraufhin sei die bekannte Frau zur Polizei gegangen und habe behauptet, der Ehemann von Natalie F. habe diese gezwungen einen Schuldschein zu unterschreiben und „Sex von ihr gefordert.“, informierte Hans-Jürgen Rolf F. .

Bei der Kriminal-Polizei (Kripo) gebe es einen Vermerk in der Akte, „dass er als unglaubwürdig“ gelte. Der Ehemann bestätigte, die Angaben des Staatsanwaltes, dass es 25 Einträge im Bundeszentral-Register zu seiner Person gibt.

Zum Vorwurf wegen der „Entziehung von Arbeits-Entgelt“, erklärte der Ehemann: „Der Vorwurf ist neu für mich. Es kann zutreffen“. Doch sagen könne er dazu nichts, da er offenbar nicht darüber informiert sei, was ihm genau vorgeworfen wird. Sein Konto sei vom Landeskriminalamt (LKA) gesperrt worden, um seine Flucht zu beenden, vermutet Hans-Jürgen Rolf F. .

Seinen Glauben an ein „soziales und demokratisches Menschenrechts- und Sozial-Paradies Deutschland“ hat der Mann schon vor vielen Jahren verloren.

Seine Kindheit war alles andere als einfach, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F., der vier weitere Geschwister hat. Mit 16 Jahren sei er das erste Mal „kriminell“ geworden, wuchs in einer Familie mit fünf Kindern auf. Seine Mutter habe einen Mann aus den Vereinigten Staaten von Amerika geheiratet.

Im Jahr 1999 trifft den ehemals allein erziehenden Vater von drei Kindern ein harter Schicksals-Schlag. Am 13. Mai 1999 ist seine erste Ehefrau Patrizia gestorben. Die Gerichtsmediziner in der Pathologie in München hätten damals die Todesursache nicht herausfinden können. Seine Ehefrau hinterließ drei Kinder: Torsten, Daniel und Tatjana. Damals habe eine Auseinandersetzung um das Sorgerecht hauptsächlich um die Tochter Tatjana begonnen, erinnert sich Hans-Jürgen Rolf F..

Natalie F. ist die zweite Ehefrau des Ehemannes, der sich zur Zeit auf der Flucht nicht vor seiner Ehefrau, sondern auf der Flucht vor der deutschen Polizei befindet.

Die schwangere Mutter Natalie F. (24) und ihre 3jährige Tochter hatten bis kurz vor dem Rückflug nach Berlin (über London, mit Britisch Airways) am Dienstag, 13. Oktober 2009, die Hoffnung, dass der Ehemann doch wieder nach Nassau in Bahamas zurück kehren würde.

Baby geboren: Natalie ist möglicherweise jetzt 2fache Mutter


Vor einigen Tagen erreichte die John Baptist Mission of Togo die Nachricht, dass Natalie F. möglicherweise ihr Baby etwas früher als rechnerisch erwartet geboren haben soll und sich zur Zeit vermutlich in einem Krankenhaus in Berlin befindet. Schon die frühere Geburt des Kindes in der 37. bis 38. Schwangerschafts-Woche kann ein deutlicher Beweis dafür sein, wie dringlich die Notlage der Mutter war. Die John Baptist Mission hatte sich auf den Ernstfall einer zu erwartenden Frühgeburt oder weiterer Komplikationen vorbereitet, für die Situation, dass eine Rückreise nicht mehr nach Deutschland möglich sein könnte und daher auch eine Anfrage bei der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in Stuttgart für den medizinischen Rückhol-Dienst für die schwangere Mutter gestellt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Rettungsflug-Wacht (DRF) kalkulierte die geschätzten Kosten: 83.500 Euro hätte ein medizinischer Rücktransport mit dem Lear-Jet von Nassau in Bahamas nach Berlin in Deutschland gekostet.

Demgegenüber standen die Kosten von rund 1.500 Euro für den Flug mit British Airways am Dienstag 13. Oktober 2009, die durch Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gespart werden sollten.

Frage: Ihre Ehefrau hat jetzt vermutlich Ihre Tochter geboren. Was empfinden Sie jetzt?

Hans-Jürgen Rolf F.: „ Es ist für mich jeden Tag aufs Neue eine Qual. Ich liebe meine Tochter über alles und sie fehlt mir. Jeden Tag sehe ich auf die Bilder von Natalie und meiner Tochter JJ. Ich hasse den deutschen Staat, dass ich nicht bei der Geburt meiner Tochter dabei sein durfte. Nun habe ich fünf Kinder. Bei der Geburt von vier Kindern war ich direkt dabei und hatte die Baby´s als Erster in den Arm genommen. Bei meiner jüngsten Tochter konnte ich nicht dabei sein und meiner Ehefrau zur Seite stehen.“

Danksagung an RTL Fernsehen und alle weiteren Helfer

Ein Sprecher der Mission erklärte: „Wir danken ausdrücklich dem RTL Fernseh-Team aus New York City für die Hilfeleistung. Rein rechtlich betrachtet war das Team natürlich auch nach dem Paragraphen § 323 c (Strafgesetzbuch) zur Hilfeleistung verpflichtet. Doch es ist schon als ein kleines Wunder zu bezeichnen, wenn ein großer Fernseh-Sender, wie RTL die Arzt-Kosten für die schwangere Mutter Natalie F. und ihre 3jährige Tochter in Nassau in Bahamas und die Kosten für ein Hotel in Nassau Bahamas für einige Tage bezahlt, damit die Mutter und Kind in einer unverschuldeten Notlage wieder Hilfe und geordnete Verhältnisse erleben können. Zudem danken wir allen weiteren Helfern und Unterstützern. Dazu zählen auch die Brüder und Schwestern des katholischen Wohlfahrt-Werkes Caritas, die Salvation Army in Nassau in Bahamas, St. Matthew´s Church, die armen Fischer in den Docks von Nassau in Bahamas, der Fischer Peter Lange mit seinem Boot, die Familie Goldberg aus Israel und viele weitere einzelne Menschen und Organisationen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Bahamas und Israel, die sich dem Hilferuf der Mutter nicht abweisend entgegen gestellt haben, sondern schnelle, unbürokratische und gute Hilfe für eine schwangere Mutter und Kind in Not geleistet haben. Wir hoffen bald zu erfahren, dass es der Mutter und ihren zwei Kindern gut geht und wieder Verbindung mit Natalie zu haben.“

Berlin: Wohnung für Mutter mit zwei Klein-Kindern gesucht

Sobald die junge Mutter und ihre Kinder die ersten Tage in Berlin gut zur Ruhe kommen konnten und gesund sind, gilt es jetzt auch eine gute und geeignete Wohnung für die junge zweifache Mutter mit ihrem Klein-Kind und Baby zu finden. Vermieter, die eine geeignete und gute Wohnung für eine junge Mutter und ihre Kinder bieten können, werden gebeten Hinweise an die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien zu schicken: email: aktuelles@radiotvinfo.org

Weitere Berichte und Informationen folgen.

(* ...) Die richtigen Daten und Informationen sind den internationalen Redaktionen, der internationalen John Baptist Mission of Togo und der Polizei bekannt, wurden jedoch aus Sicherheits-Gründen geändert.

Foto-Nachweis: Foto von RTL Television New York City, U.S.A. - Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von RTL Fernsehen, New York, U.S.A.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:


“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:


John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)
Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights
internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin
Tel. 0 62 36 416 802
FAX 001 503 212 6883
email: kontakt@radiotvinfo.org
email: andreasklamm@hotmail.com
www.johnbaptistmission.org
http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission
www.radiotvinfo.org
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen (UN, United Nations, www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Dienstag, 27. Oktober 2009

Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Zeugen bestätigen Notlage:

Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.

Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.

Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.

„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.

Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“

Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“

Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.

Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.

Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.

Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.

An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“

Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.

Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.

Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?

Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“

Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“

Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.

Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.

Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:


“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:


John Baptist Mission of Togo

Vertretung für Deutschland

Vertretung für Groß Britannien

International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters

international media project for Human Rights

internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,

internationales Nachrichten- und Mission-Magazin

Tel. 0 62 36 416 802

FAX 001 503 212 6883

email: kontakt@radiotvinfo.org

email: andreasklamm@hotmail.com

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Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Sonntag, 4. Oktober 2009

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:

Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.


Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.

Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.

Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.

In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.

Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.

Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.

Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.

Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.

Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.

Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.

Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.

Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.

Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.

Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.

Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“

Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.

In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”

Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.

Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“

Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.

Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.

Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.

Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.

„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.

Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.

ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN) BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN


Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.

Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.

Presse- und Medien-Anfragen:


John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

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internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte
MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
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Gesetzliche Grundlagen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung


Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948

Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -

Leistungen der Sozialhilfe

§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland


(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]

Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.