Montag, 20. Februar 2017

Nach Änderungsantrag gegen Sozialdumping im ÖPNV im Bundesrat

Betriebsräte aus ÖPNV-Unternehmen und ver.di laden bundesweit CDU- und CSU-Bundestagsabgeordnete ein

Berlin, 20.02.2017. (mediap). Am 10. Februar hatte der Bundesrat einem Änderungsantrag zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugestimmt, der Kommunen das Recht
gibt, Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen sowie weitergehende qualitative und ökologische Anforderungen bei allen Vergaben im Nahverkehr vorzugeben, teilt die Gewerkschaft verdi mit.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Betriebsräte aus ÖPNV-Unternehmen begrüßen den Antrag und wollen den CDU- und CSU-Abgeordneten, bei denen der Antrag noch auf Widerstand stößt, die Notwendigkeit der Änderung aus Sicht der Beschäftigten darlegen. Um die Positionen und Hintergründe zu erläutern, gibt es zurzeit in allen Bundesländern Einladungen zu Gesprächen mit den CDU- bzw. CSU-Abgeordneten.

"In diesem und im kommenden Jahr muss der größte Teil der Verkehrsvertragsvergaben in Deutschland auf den Weg gebracht werden. Die Beschäftigten benötigen den Schutz durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Daher seien die jetzt stattfindenden Gespräche von großer Bedeutung.

Verträge im Nahverkehr werden im Schnitt alle zehn Jahre neu vergeben. Den Beschäftigten drohen dann Arbeitsplatzverlust sowie Absenkung von Löhnen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen. 
Bisher sind soziale und ökologische Vorgaben nur bei Ausschreibungen und Direktvergaben möglich, konkurrierende eigenwirtschaftliche Antragsteller müssen diese nicht einhalten, genießen jedoch Vorrang. 

So ist es möglich, Eigenwirtschaftlichkeit allein durch Absenkung von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu erreichen. Unternehmen mit 
Tarifbindung und Beschäftigten, die sich durch lange Betriebszugehörigkeiten Anspruch auf höhere Lohnstufen erworben haben, sind in diesem Wettbewerb chancenlos. Kommunen verlieren ihr Verkehrsunternehmen mit der Folge hoher Abwicklungskosten, private Unternehmen werden zur Aufgabe oder Tarifflucht gezwungen.

"Das Tarifsystem im Nahverkehr wird unterhöhlt und die Sozialpartner werden geschwächt. Das widerspricht dem Grundsatz der sozialen 
Marktwirtschaft", kritisiert Behle. "Auch die Beschäftigten bei den Subunternehmern fürchten Verschlechterungen durch geringere Einnahmen
ihrer Arbeitgeber. Würde der Änderungsantrag umgesetzt, wären diese Gefahren gebannt."

ver.di warnt zudem vor Qualitätsverlust im Nahverkehr. Bei einem Personalbedarf von über 10.000 Beschäftigten bis 2020 könne ein reibungsloser qualitativ hochwertiger ÖPNV nur mit angemessener Bezahlung des Personals garantiert werden. Fahrtausfälle wegen Fahrermangel und unsicherer Zukunft der Arbeitsplätze habe es bereits mehrfach gegeben, unter anderem in den Verkehrsverbünden Rhein-Main (RMV), Rhein-Neckar (VRN) oder in Hessen.

„Vereinigung der bayerischen Pflege“ schwächt Berufsangehörige

Abgeordnete im Münchener Landtag tragen Verantwortung für Pflegende im Land

 

Mainz. 20. Februar 2017. (mediap). Die von der bayerischen Landesregierung angestrebte Etablierung einer „Vereinigung der bayerischen Pflege" statt einer echten Pflegekammer sorgt weiter für Kritik, teilt die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz mit. Als „Schimäre, die die bayerischen Pflegenden schwächt" bezeichnet sie der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, kurz vor der Sitzung des zuständigen Ausschusses im bayerischen Landtag am Dienstag dieser Woche.

 

„Die Vereinigung der bayerischen Pflege ist eine absolute Mogelpackung. Die suggerierten Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Pflegenden stellen sich in Wahrheit aber als Einschränkung von Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung der Berufsgruppe heraus", beklagt Mai. „Auch die bayerischen Kolleginnen und Kollegen verdienen eine institutionalisierte Interessenvertretung, die von politischen Entscheidungsträgern gehört wird und mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens auf Augenhöhe über Rahmenbedingungen verhandeln kann."

 

Das Konstrukt einer „Vereinigung der bayerischen Pflege"  widerspricht  der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflegeberufe – anders als in Rheinland-Pfalz, wo der Gesetzgeber genau das Gegenteil auf den Weg gebracht hat. Mit der rechtlichen Verankerung der Landespflegekammer in das rheinland-pfälzische Heilberufsgesetz ist die Pflege, politisch wie juristisch, deutlich sichtbar als Heilberuf gesetzt und im Gesundheitswesen gleichberechtigt neben anderen Akteuren.

 

„Schon die unklare Frage nach der Mitgliedschaft von Verbänden schwächt die Pflegenden, die so vehement nach einer funktionierenden Interessenvertretung rufen. Neben den Berufsverbänden können auch Gewerkschaften und solche Verbände, die „die beruflichen Interessen der Angehörigen der Pflegeberufe in Bayern vertreten", Mitglieder mit vollumfänglichen Rechten werden. Zu befürchten ist, dass bei einer derart schwammigen Formulierung auch Verbände, die in erster Linie die Interessen der Arbeitgeber vertreten, Zugang in die" Vereinigung der bayerischen Pflege" finden. Damit würde die Interessenwahrung der Berufsangehörigen verwässert", betont Mai.

 

Eine Mitgliedschaft, oder auch nur ein Mitwirken der bayerischen Pflegevereinigung in einer Bundespflegekammer ist mit dem derzeit vorgestellten Aufbau und dem Einfluss von Arbeitgeberseite nicht denkbar. Damit wäre eine bayerische Vertretung in einer Bundespflegekammer nicht gegeben.

 

 

Finanzierung nach Kassenlage bringt Pflege nicht weiter

 

Die Finanzstruktur der Vereinigung ist nach Kassenlage des Landes Bayern ausgestattet und damit einer relativ willkürlichen Finanzplanung ausgesetzt. Da die Interessenvertretung der beruflich Pflegenden auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern und staatlichen Stellen gewährleistet sein muss, kann eine Finanzierung der Arbeit der „Vereinigung der bayerischen Pflege" über den bayerischen Landeshaushalt nicht zielführend sein. Gerade vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Schuldenbremse ist damit eine effektive finanzielle Ausstattung nicht sichergestellt. „Wie kraftvoll kann die „Vereinigung der bayerischen Pflege" gegenüber der Politik auftreten, von der sie finanziell abhängig ist", fragt Mai besorgt.

 

 

Änderungsantrag der CSU- Fraktion abzulehnen

 

Der für den Gesetzentwurf zuständige „Ausschuss für Gesundheit und Pflege" berät in seiner Sitzung am Dienstag, 21. Februar auch über einen, öffentlich zugänglichen, Änderungsantrag der CSU- Landtagsfraktion. Intention des Änderungsantrags ist es, der „Vereinigung der bayerischen Pflege" den Vollzug von Rechtsverordnungen, die Berufsangehörigen der Pflege betreffend, zu ermöglichen.

 

„Der Änderungsantrag kann wirklich nur als schlechter Witz verstanden werden. Aufgrund des mehr als fragwürdigen Konstrukts sind damit künftig nicht nur die Pflegenden selbst für den Vollzug von Rechtsverordnungen der bayerischen Staatsregierung verantwortlich. Vielmehr werden dabei auch fachfremde Interessen eine gewichtige Rolle spielen. Damit ist die Schwächung der Kolleginnen und Kollegen in Bayern manifestiert", befürchtet Mai.

 

Mais Fazit bleibt daher kritisch. „Die starke Stimme der Pflegenden, die in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen schon kraftvoll zu vernehmen ist, verkommt in München zu einem leisen Piepsen. Die bayerischen Pflegenden lassen sich aber nicht für dumm verkaufen. Die „Vereinigung der bayerischen Pflege" ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt."

 

 

Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.

 

Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.




Gauland: SPD degradiert Deutschland zur globalen Siedlungsregion

Berlin. 20. Februar 2017. (mediap). Zu den Forderungen der Juso-Chefin Uekermann nach einem globalen Recht auf Migration erklärt der stellvertretende Vorsitzende Alexander Gauland: „Was aus diesem Deutschland wird, wenn man SPD wählt, sieht man an der Forderung nach einem globalen Recht auf Migration. Wenn es nach der SPD ginge, sollten wir fast alle Menschen aus der ganzen Welt bei uns aufnehmen, sie nahezu an allen denkbaren sozialen Wohltaten teilhaben lassen und sie -auch wenn sie sich illegal bei uns aufhalten- niemals abschieben.

 

Flankierend dazu hat die Friedrich-Ebert-Stiftung zum Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft einen Leitfaden veröffentlicht. Darin steht, wie sich die Linke offenbar die Zukunft vorstellt: Deutschland soll zu einer Siedlungsregion in der Mitte Europas werden.

 

Ein Recht auf Migration zu fordern und parallel dazu Deutschland zu einer Siedlungsregion zu degradieren, zeigt, wohin die Reise mit den Sozialdemokraten gehen soll: Offenbar schnurstracks in die Auflösung Deutschlands, wie wir es jetzt kennen.

 

Ich frage Martin Schulz: Ist das Ihre Politik für Deutschland? Haben wir das von Ihnen als Kanzler zu erwarten? Sollte sich Schulz nicht umgehend von den Forderungen seiner linken Parteifreunde distanzieren, wissen wir, dass er lediglich die bürgerliche Fassade vor der hässlichen Fratze der SPD darstellen soll."