Dienstag, 9. Februar 2010

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“


Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.


Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung


Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:

„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.

„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.

Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.

Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.

Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.

In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“

Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.

Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“

Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat


“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.

Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.

Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”

Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“

SPD-Politikerin fordert Mindestlohn

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.

Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”

Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.

Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

Donnerstag, 4. Februar 2010

Zehnter Todes-Tag von Manfred Klamm

Traurige Erinnnerung

Zehnter Todes-Tag von Manfred Klamm

Gründer der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen-Mannheim tödlich verunglückt


Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Mainz / Frankenthal. 4. Februar 2010. Heute gedenken die Familie und Freunde des am 4. Februar 2000 verstorbenen Manfred Klamm aus Bingen, der am 30. Januar 2000 in Otterstadt nach einer Übung einen Unfall hatte. In der Folge schwerster Brand-Verletzungen und eines Inhalations-Traumas ist der Gründer und ehemalige Vorsitzende der Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen – Mannheim e. V., Manfred Klamm am 4. Februar 2000 auf der Intensiv-Station V 1 für Schwerst-Brandverletzte, heute vor 10 Jahren, am 4. Februar 2000 verstorben.




Fotos: 3mnewswire.org

Wenige Jahre vor seinem Tod gründete der ehemalige Post-Beamte und ehemalige Feuerwehr-Obermann der Städtischen Berufs-Feuerwehr derStadt Ludwigshafen am Rhein die Rettungshundestaffel Ludwigshafen-Mannheim e.V. die dem Bundesverband für das Rettungshundewesen e. V. angehört ( www.brh.info. ) . Da Manfred Klamm damals im Krankenhaus eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, wurde im Februar 2000 seine Leiche in der Berufsgenosschenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Frankenthal und der zuständigen Polizei in Speyer am Rhein und in Ludwigshafen am Rhein beschlagnahmt.

Berühmt wurde Manfred Klamm, dessen Ehefrau, drei Kinder, davon auch meine Person, als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor von neun veröffentlichten Büchern (siehe www.amazon.de, Stichwort-Suche Andreas Klamm) allerdings erst im Jahr 2007 als Brigitte Hirsch, das Soziale Netzwerk Deutschland e. V. (SND) in Ludwigshafen am Rhein, der private und möglicherweise selbst ernannte Sonder-Ermittler mit dem Namen „naturinfo“ und der Zeuge Thomas Metz aus Ludwigshafen am Rhein im Jahr 2007 darüber informierten, dass die gesamte Familie Manfred Klamm, Andreas Klamm, Ehefrau und zwei Töchter Spenden-Betrug in geschätzer Höhe von bis zu 1600 Milliarden Euro begangen haben sollen. Laut einem weiteren Hinweis-Geber aus Speyer am Rhein, der auf Anfrage jedoch mitteilte, man habe seine email gefälscht: „Gehen immer alle Spenden, die in Deutschland gemacht werden auf das Konto von Klamm...“.

Der Sonder-Ermittler „naturinfo“,der nicht bereit ist seine wahre Identität öffentlich bekannt zu geben, der nach Hinweisen des Zeugen Thomas Metz aus Ludwigshafen am Rhein, möglicherweise auch Ludwigshafen am Rhein oder Neuhofen in der Pfalz stammen könnte, veröffentlichte in zahlreichen Internet-Foren, unter anderem auch bei jux.de, Erwerbslosen-Forum und in zahlreichen weiteren Foren und verbreitete auch in Ludwigshafen am Rhein und im Rhein-Pfalz-Preis das falsche Gerücht, wonach es sich bei der Familie Manfred Klamm um die „gefährliche Bauern-Betrüger-Familie und reichste Familie in der Gemeinde von Neuhofen“ handeln soll, die „immer so tut als sei diese arm und die Menschen betrügt.“ Die Zeugen wollen beobachtet haben, wie Manfred Klamm seine Ehefrau, die beiden Töchter und meine Person als Sohn des verstorbenen ehemaligen Feuerwehr-Beamten im Jahr 2007 Betrug begangen haben sollen.

Manfred Klamm dürfte einer der ganz wenigen Menschen in Deutschland sein, dem sieben Jahre nach seinem Tod, vorgeworfen wird, als Toter schwerste Formen des Betrugs begangenen zu haben.

Laut Informationen der in Ludwigshafen am Rhein erscheinenden Hemshof Zeitung (Hemshof Info, www.hemshof.info , siehe Bericht und Dokumentation „Quellen“) ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal seit dem Jahr 2007 gegen die Familie Manfred Klamm, Hedwig Klamm, die beiden Töchter und Andreas Klamm, auch bekannt als Andreas Klamm Sabaot, die zum Teil getrennt in Neuhofen und in London in England lebt.

Mit den schwersten Betrugs-Vorwürfen gegen den im Jahr 2000 verstorbenen Manfred Klamm, seine Ehefrau, seine beiden Töchter und dessen Sohn, sind auch 30 Feuerwehr-Leute der Freiwilligen Feuerwehren in Otterstadt, Waldsee und Neuhofen, 2 Notärzte aus Speyer am Rhein, die Polizei in Speyer am Rhein, die Polizei in Ludwigshafen am Rhein, die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz, die behandelnden Ärzte, Ärztinnen und das Pflege-Personal der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein (BG Unfall-Klinik) und Journalisten und Journalistinnen der Tageszeitungen, Mannheimer Morgen, Rheinpfalz und Speyerer Tagespost, die über den tragischen Unfall-Tod von Manfred Klamm bereits im Jahr 2000 berichteten, mindestens in den öffentlichen Verdacht geraten, „Betrug oder Beihilfe zum Betrug der Familie Manfred Klamm, Ehefrau und Kinder“ begangen zu haben.

Obgleich die falschen Vorwürfe, sogar für Polizei-liche und juristische Laien, als ganz offensichtlich falsch zu erkennen sein müssen, verbreitet sich das Gerücht seit 2007 nach wie vor. Eine Wiederherstellung der Reputation der Familie Manfred Klamm, seiner Ehefrau, seiner beiden Töchter und meiner Person scheint offenbar nicht erwünscht zu sein.

Es wäre gerade zu törricht im Zeit-Alter der Total-Überwachung und Vorrats-Speicherung den qualifizierten Polizei-Beamten und Experten des Landeskriminalamtes in Rheinland-Pfalz und des Bundeskriminalamtes (BKA) Wiesbaden zu unterstellen, dass diese von Milliarden-Spenden-Transaktionen der Familie Manfred Klamm, Ehefrau, Kinder und meiner Person ( Andreas Klamm ) so ganz und gar nichts bemerkt haben sollen, da schon die Freistellungs-Aufträge bei Banken und Sparkassen, Mitarbeiter der Banken und Sparkassen dazu zwingen müssten, bei Auffälligkeiten Polizei und Staatsanwaltschaft oder die zuständige Zoll-Fahndung zu verständigen.

Damit hätte die Polizei und die Generalbundesanwaltschaft natürlich weitere sehr gute Gründe sofort Ermittlungs-Verfahren gegen Mitarbeiter großer Banken einzuleiten, die sich dann möglicherweise auch noch an diesem „imaginären – (nicht real stattgefundenen Betrug) – schuldig“ gemacht haben könnten.

Zumindest dann, wenn man dem anonymen telefonischen Hinweisen eines Informanten glauben darf, wonach das Ziel der Aktionen „...die Zwangs-Auflösung des gemeinnützigen Vereines Bundesverband für das Rettungshundewesen e.V. (BRH) in Hanau “ sein soll und für den Fall, dass die Zwangs-Auflösung nicht stattfindet, eine „ganze Serie von Strafanzeigen gegen Polizei-Beamte, Staatsanwälten in Frankenthal, Feuerwehr-Leute aus Ludwigshafen am Rhein, Waldsee, Neuhofen, Otterstadt, zwei Notärzte aus Speyer am Rhein, Ärzte und Pflege-Personal in der Berufsgenosschenschaftlichen Unfall-Klinik in Ludwigshafen am Rhein und Journalisten der Tageszeitungen Rheinpfalz, Mannheimer Morgen und Speyerer Tagespost“ angekündigt wurden.

Nach Informationen des anonymen Hinweisgebers, der am Telefon seinen Namen nicht nennen wollte, „seien rund 140 Strafanzeigen in Rheinland-Pfalz in Vorbereitung und 40 Stafanzeigen in Hessen in Vorbereitung.“

Ob diese Informationen in dieser Form stimmen konnte, ich leider nicht recherchieren. Ob man solche anonymen Hinweise ernst nehmen muss, kann ich nicht beurteilen. Unklar ist mir allerdings der Bezug zum Verein Bundesverband für das Rettungshundewesen e.V., da ich nicht Mitglied des Vereines bin, sondern beim Deutschen Roten Kreuz. Wenn eine größt mögliche Schädigung erreicht werden soll, dann müßte in der logischen Schlußfolgerung, das Ziel die Zwangs-Auflösung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. sein. Von den Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es hierzu keine Auskünfte.

Um die schwersten Anschuldigungen auch öffentlich aufklären zu lassen, habe ich noch im Dezember 2009 mehrere Strafanzeigen bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe und beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden erstattet, nach dem erneut die falschen Vorwürfe in Ludwigshafen am Rhein gestreut wurden, mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Behörden, da seit 2006 mein Lebens-Mittelpunkt als französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Bürger überwiegend in London in England ist. Meine erste Wahlheimat ist öffentlich bekannt seit dem Jahr 2001, New York City in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Bereits heute lade ich herzlichst alle Presse- und Medien-Vertreter von Tageszeitungen, Presse, Film, Funk und Fernsehen, national und international zu den öffentlichen Gerichts-Terminen in Ludwigshafen am Rhein ( Amtsgericht ) und in Frankenthal in der Pfalz ( Landgericht ) zur ausführlichen Bericht-Erstattung ein. Die Zeugen-Aussagen von 30 Feuerwehr-Leuten, Polizei-Beamten aus Speyer, aus Ludwigshafen, der Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz, 2 Notärzten aus Speyer, den Ärzten der Berufsgenosschaftlichen Unfall-Klinik Ludwigshafen, dem Pflege-Personal, von Journalisten der Tageszeitungen, Rheinpfalz, Mannheimer Morgen, Tagespost, der Ehefrau des verstorbenen Manfred Klamm, deren Kinder, dazu zählt auch meine Person und eine nicht unbeträchtliche Anzahl weiterer Zeugen, dürfte eine interessante Grundlage für eine gute und fundierte Bericht-Erstattung in Fernsehen, Radio und Zeitungen bieten.

Vermutlich wird schon bei der Vielzahl der beteiligten Menschen, Gruppen und Vereine einer der größten Justiz-Prozesse in der Geschichte Deutschlands und von Rheinland-Pfalz öffentlich geführt werden.

Nicht nur die Öffentlichkeit hat ein Recht auf die Aufklärung der schwersten Betrugs-Vorwürfe gegen den im Jahr 2000 verstorbenen Manfred Klamm, der angeblich sieben Jahre nach seinem Tod von Zeugen dabei beobachten worden sein soll, in Tat-Einheit mit seiner Ehefrau, meiner Person und meinen beiden Schwestern Betrug begangen zu haben, sondern natürlich auch die Familie im Allgemeinen und im Gesamten.

Vor allem weil auch in Deutschland und in der Welt gilt:

„Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.“

Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen ( www.un.org ) im Jahr 1948.

Der verstorbene Manfred Klamm kann sich 10 Jahre nach seinem schlimmen Unfall-Tod nicht mehr verteidigen.

Die noch lebende Ehefrau, die beiden Töchter und meine Person, doch auch den Journalisten der Zeitungen Rheinpfalz, Mannheimer Morgen, Speyerer Tagespost, zwei Notärzten aus Speyer, der Polizei in Speyer am Rhein und in Ludwigshafen am Rhein, 30 Feuerwehr-Leuten, der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, dem Pflegepersonal und den Ärzten in der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Ludwigshafen am Rhein dürfte es aus verständlichen Gründen sehr wohl möglich sein, sich gegen die falschen Anschuldigungen des Betrugs, der Beihilfe zum Betrug und Spenden-Betrug in geschätzer Höhe von mehreren Milliarden Euro, sehr wohl zu verteidgen und dazu haben auch alle ohne Ausnahme das Recht.

Manfred Klamm, war ein ehemaliger Feuerwehr-Obermann, ein Beamter der Städtischen Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, später ein Post-Beamter, auch ein kranker Mann, der sich selbst nicht helfen konnte, dafür anderen Menschen mehrfach das Leben gerettet hat und wenige Jahre vor seinem tragischen Unfall-Tod die Rettungshunde-Staffel Ludwigshafen am Rhein e. V. gründete, ein Teil des Bundesverbandes für das Rettungshundewesen e.V. .

Manfred Klamm war kein Engel und auch kein Held, doch er war auch ganz sicher nicht ein Betrüger, sondern vielmehr doch irgendwie im Volksmund bezeichnet, vielleicht nur ein armer Schlucker im Staats-Dienst, der jetzt offenbar noch nach seinem Tod mit seiner gesamten Familie, einer verwittweten Ehefrau und drei Kindern, zu denen ich auch zähle bestraft werden soll, von zum Teil bekannten und auch unbekannten Tätern.

Mit Landwirtschaft hatte die Familie Manfred Klamm übrigens keine einzige Sekunde irgendetwas zu tun. Es ist international und öffentlich bekannt, dass ich seit 1984 als Fernseh- Radio- und Film-Produzent, als Journalist, Rundfunk-Journalist und Buch-Autor auch für Tageszeitungen, seit 1986 als Herausgeber des kleinen, doch internationalen Nachrichten- und Reise-Magazines British Newsflash Magazin tätig bin und zudem im sekundären Zweit-Beruf staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Staats-Examen aus dem Jahr 1993 mit insgesamt 25 Jahren Berufserfahrung als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor und immerhin 17 Jahren Berufserfahrung in der Pflege.

Meine Mutter ist eine arme Witwe, die mit den Sorgen des Alltags kämpft, meine Schwestern versuchen sich tapfer im Leben in zahlreichen Berufssparten, nur nicht in der Landwirtschaft.

Meine Wenigkeit ist durch drei Unfälle und chronische Erkrankungen bereits seit 1977 chronisch krank und behindert, was viele Menschen in der Pfalz „ekelig finden“ - „mit behinderten und chronischen kranken Menschen will man nichts zu tun haben...“.

Bereits mit dem Bekanntwerden der schweren Vorwürfe im Jahr 2007 wurden kostenfrei die relvanten Daten an die Polizei und Presse in Deutschland übermittelt und zudem hatte ich bereits damals telefonisch, öffentlich und schriftlich die Polizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gebeten alle Finanz-Transaktionen meiner Person zu überwachen.

Wie die Finanz-Transaktionen des im Jahr 2000 verstorbenen Manfred Klamm vom Bundeskriminalamt und von der Generalbundesanwaltschaft überwacht werden können, ist sicher ein größeres Problem, auch in Zeiten von Total-Überwachung und Vorrats-Datenspeicherung, welches auch erfahrene Polizei-Ermittler in Ratlosigkeit bringen könnte.

Das technische Problem: Bisher gibt es keine wissenschaftliche, offiziell bekannte Methode die Finanz-Aktionen verstorbener Menschen nach deren Tod zu überwachen.

Hypothetisch gerechnet schon bei einem Besitz von nur einer Milliarde Euro könnte die jährliche Mindest-Verzinsung bei 36 Millionen Euro liegen, macht etwa 3 Millionen Euro pro Monat – vermutlich wäre jeder glückliche Besitzer von nur einer Milliarde Euro ein gerne gesehener Gast und Freund in der Berliner High Society und bei Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Feiern im Kanzlerinnen-Bungalow in Berlin.

Schon die Tatsache, dass mich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nicht zum Feiern in das Bundeskanzlerinnen-Bungalow nach Berlin eingeladen hat, sollte einige Menschen nachdenklich stimmen, insbesondere wenn man bedenkt, dass ich bis 1997 immerhin Mitglied der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Deutschland war und mich natürlich über eine Einladung von Dr. Angela Merkel sehr freuen würde.

Es gibt nur ein Problem: Mir fehlt das Geld aus der Porto-Kasse von Josef Ackermann ( Deutsche Bank ), der zum Feiern in das Kanzlerinnen-Bungalow im Jahr 2009 eingeladen wurde.

Quellen:
Manfred Klamm und Familie, ausführliche Dokumentation mit Fotos, Berichten, Dokumenten und Urkunden in Kopie, Originale können bei Wunsch vorgelegt werden: http://www.box.net/shared/vyfg1o8k0r
Hemshof Zeitung, www.hemshof.info
Berichte des Zeugen Thomas Metz aus Ludwigshafen am Rhein
Brigitte Hirsch, Vorsitzende des Vereines Soziales Netzwerk Deutschland e.V., Ludwigshafen am Rhein, www.snd-ev.de
Hans-Jürgen Graf, Nürnberg, Der Prekarier, http://prekarier.infopartner.net
Thomas Müller, Nürnberg, Infopartner.net, www.infopartner.net
BRH Bundesverband für das Rettungshundewesen e.V., www.brh.info
Generalbundesanwaltschaft, Karlsruhe, www.generalbundesanwalt.de
BKA Bundeskriminalamt Wiesbaden, www.bka.de
Rheinpfalz, Tageszeitung, www.rheinpfalz.de
Mannheimer Morgen, Tageszeitung, www.morgenweb.de
Tagespost Speyer, Tageszeitung, www.tagespost-speyer.de
Polizei Speyer am Rhein, http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/4cb/4cb509c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm
Polizei Ludwigshafen am Rhein / Polizeipräsidum Rheinpfalz, http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/fde/fde509c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm
Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz, http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/919/919c4256-87e4-11d4-a735-0050045687ab%2C%2C%2C%2C.htm
Regionalhilfe.de, Medien- und Hilfs-Projekte seit 2006, www.regionalhilfe.de
John Baptist Mission of Togo, internationale Jüdisch – Christliche Mission, www.missionjb.org, www.johnbaptistmission.org
Berufsgenosschenschaftliche Unfall-Klinik Ludwigshafen am Rhein, www.bgu-ludwigshafen.de
Kreiskliniken Reutlingen, http://www.kreiskliniken-reutlingen.de/deu.html
Evangelische Kirche / Protestanische Kirche Neuhofen, Pfarrer Richard zur Heide, Pfarrer Glock,
http://protkirche-neuhofen.de
Feuerwehr Waldsee, www.feuerwehr-waldsee.de
Feuerwehr Neuhofen, www.feuerwehr-neuhofen.de
Städtische Berufs-Feuerwehr der Stadt Ludwigshafen am Rhein, http://www.ludwigshafen.de/rathaus/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat_bereich/2_17_feuerwehr/
Manfred Klamm Memorial, www.manfred-klamm-memorial.blogspot.com